Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck

4,90 Stern(e) 36 Votes
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 76 der Diskussion zum Thema: Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck
>> Zum 1. Beitrag <<

Tolentino

Tolentino

@OWLer Ich hatte es weiter vorne etwas detaillierter beschrieben, hier jetzt die ganz kurze Fassung. Der Makler brachte das Bauunternehmen ins Spiel, weil der die kennt und es auch schon für den Hinternachbarn gezeichnet war. Der Makler machte aber auch zeitlich immensen Druck und hatte x-weitere Interessenten (das mit den Interessenten stimmte sicher, der zeitliche Druck hing, das weiß ich heute, vor allem an seinem auslaufenden Alleinauftrag). Ich brauchte dann eben für die Finanzierung eine gestempelte Baukostenaufstellung und nach mehreren Gesprächen mit dem Vertriebler des GÜ, zeichnete ich eben auch ohne den Vertrag vorher zur Prüfung an einen Anwalt oder auch nur Bauherrenberater zu geben. im Nachhinein vielleicht ein Fehler.

Das kann natürlich sein, dass der Anwalt jetzt leicht verdientes Geld wittert. Er muss allerdings für jede größere Sache, die über Beratung und Korrespondenz hinaus geht eine separate Deckungsanfrage bei der RS stellen. Insofern wird da jetzt nicht jeder Kleinmist lohnenswert sein. Ich habe ihm auch schon gesagt, dass eine Verhandlung oder selbst ein Beweissicherungsverfahren aufgrund der Dauer eigentlich nicht in Frage kommt.

Nee, es sind fast über die ganze Reihe die Überbindemaße nicht eingehalten. Dadurch funktioniert die Verteilung horizontaler Kräfte nicht mehr in der Schicht. Dabei wird es ohne weitere Maßnahmen zu Rissen kommen (lt. Sachverständiger). Die Statikerin soll außerdem bestätigen, dass es mit Gewebeputz und Putzarmierung nicht dazu kommt.

RA meint ich solle auf jedenfall schonmal den Sicherheitseinbehalt nach Baugesetzbuch fordern. Davon habe ich bislang abgesehen, weil einerseits die letzte Rate nach Abnahme eh 10% sind, andererseits im Vertrag der GÜ von seinem REcht dre ersatzweisen Bürgschaft Gebrauch machen möchte und im Gegenzug dann aber auch eine Bürgschaft meiner Bank über die gesamte Vertragssumme einfordert (was er bisher auch nicht getan hat). Meine Annhame war, im Zweifel ist das ein schlechter Deal, denn ich kann ja eh die letzten 10% einbehalten sollte was sein und wenn er die Bürgschaft meiner Bank über alles hat, kann er im Zweifel alles direkt von meiner Bank fordern ohne, dass ich extra freizeichne. RA soll nun herausfinden, ob ich mit meinen Bedenken recht habe oder Bürgschaft einzufordern doch besser ist. Und auch gfs. Verlängerung der Gewährleistung/Sicherheitseinbehalt verhandeln.

Die Maurer sehen den Putz doch gar nicht (andere Firma). Aber ja, Urinkontrollen stehen ab jetzt auf dem Terminplan.
 
Tolentino

Tolentino

Ja, es wird wieder gebaut. Hauptsächlich weil ich eingeknickt bin.
Tatsächlich hat mir der Anwalt sofern mein Wunsch ein schneller Baufortschritt ist, nur empfehlen können, meinen Sicherheitseinbehalt nach Baugesetzbuch einzufordern (oder eben beim nächsten Abschlag einzubehalten), wobei der GÜ dann vsl. auch seine Bürgschaft einfordern wird, womit dann der Sicherheitseinbehalt seine Wirksamkeit etwas verliert.
Ich habe nochmal mit meinem Sachverständigen gesprochen und recherchiert. Und die Wahrscheinlichkeit, für Schäden sind nicht hoch, bzw. für Risse wurde mir mehrfach bestätigt, dass die in den ersten Jahren, auf jeden Fall innerhalb der normalen Gewährleistungsfrist entstehen würden.
Ich habe mir dann nochmal vorformulieren lassen, wie ich jetzt das "Kannst-weiter-machen-aber-ich-bestehe-trotzdem-auf-Gewährleistung" kommuniziere und dann haben die am gleichen Tag weiter gemacht.
Ich habe ihm auch gesagt, dass er seine Kommunikation anpassen soll und daran denken soll, dass ich ihm entgegenkomme nicht umgekehrt. Wieviel das jetzt bringt - Mal schauen.
Ich nehme als Learning mit, jetzt überall mehrmals draufzuschauen und beim nächsten Mangel lieber auf "Neumachen" bestehe.
Mir ist bewusst, dass ich jetzt im Prinzip klein beigegeben habe, aber ich kann mir tatsächlich einen weiteren Verzug kaum noch leisten. Dumm gelaufen für mich, denn jetzt weiß natürlich auch der GÜ, dass er einiges mit mir machen kann. Ich hoffe nur, dass er noch einigermaßen einen Anspruch an seine abgelieferte Qualität hat.

Mittlerweile sind die Innenwände auch schon fast hochgezogen, ich schätze ZwiDe kommt noch diese Woche.
Fotos folgen dann...

Pudli hat mein Büro markiert. das gleich klar ist wem es gehört...
 
P

pagoni2020

Das ist ja auch eine schwierige Situation, hast Alle an Bord und bist dennoch dazwischen verloren irgendwie. Von außen betrachtet hätte ich das wohl auch so gemacht, weil Weitermachen ja auch ein wichtiger Parameter ist. Ein lauter Knall bringt Dir ja auch keine Erlösung.
Ob das nun ein Einknicken war oder eine sinnvolle und angemessene Entscheidung lässt sich schwer sagen aber alleine negativ würde ich das nicht sehen.
Die Sorge, dass der GÜ nun übermütig wird kann zutreffen genauso wie die Option, dass er nun besser aufpasst, um sich nicht die Finger zu verbrennen. So nen Ärger will er ja auch nicht haben, von daher könnte das auch einige positive Anteile haben.
 
Nida35a

Nida35a

sehe ich auch so,
weiterbauen ist wichtig für dich,
und der GÜ lebt auch nicht von Gerichtsstreit und hat gesehen das du dir auch einen Anwalt Holst zur Verstärkung
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2406 Themen mit insgesamt 83524 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck
Nr.ErgebnisBeiträge
1Wohnungsverkauf über Makler - worauf achten? 27
2Baurecht - Anwalt einschalten oder noch nicht 16
3Verhandlungsstrategie mit dem Makler und dem VK 40
4Verzögerungen bei GU, kein Termin gemäss § 650 Baugesetzbuch festgelegt 65
5Zahlungsplan (Makler- und Bauträgerverordnung) und Zahlungsplan des Bauträgers 10
6Sicherheitsleistung nach §650 Baugesetzbuch f 20
7Heinz von Heiden Bauleistungsbeschreibung + Vertrag veränderbar 10
8Bausachverständiger vor Ablauf der Gewährleistung einschalten? 16
9Immobilie kaufen - Wie vorgehen? Makler, Bank, Eigentümer? 15
10Gewährleistung nach Baugesetzbuch läuft bald ab. Mängelmeldung so korrekt? 13
11Fremdgewerk, Schadensbehebung, Gewährleistung? 42
12Vertrag mit GU “vorzeitig” abschließen 22
13Baugesetzbuch-Bauträgervertrag - Verschiebung vertraglichen Übergabetermins 14
14Vertrag Grundstückskauf - Bauverpflichtung innerhalb 2,5 Jahre 18
15Grundstück und Makler 16
16Makler nimmt zur Finanzierung nicht klar Stellung. Wie verhalten? 42
17Befreiung § 31 Baugesetzbuch: Dachneigung, Dachform, Dachaufbauten 15
18Übernahme des Bauernhofs - Vertrag auf meinen Mann 15
19Anwalt zum Verklagen des Bauunternehmens gesucht 52
20Wer fiel auch auf Vertrag mit Vorbehaltsklausel rein? -Suche 13

Oben