Tolentino
@OWLer Ich hatte es weiter vorne etwas detaillierter beschrieben, hier jetzt die ganz kurze Fassung. Der Makler brachte das Bauunternehmen ins Spiel, weil der die kennt und es auch schon für den Hinternachbarn gezeichnet war. Der Makler machte aber auch zeitlich immensen Druck und hatte x-weitere Interessenten (das mit den Interessenten stimmte sicher, der zeitliche Druck hing, das weiß ich heute, vor allem an seinem auslaufenden Alleinauftrag). Ich brauchte dann eben für die Finanzierung eine gestempelte Baukostenaufstellung und nach mehreren Gesprächen mit dem Vertriebler des GÜ, zeichnete ich eben auch ohne den Vertrag vorher zur Prüfung an einen Anwalt oder auch nur Bauherrenberater zu geben. im Nachhinein vielleicht ein Fehler.
Das kann natürlich sein, dass der Anwalt jetzt leicht verdientes Geld wittert. Er muss allerdings für jede größere Sache, die über Beratung und Korrespondenz hinaus geht eine separate Deckungsanfrage bei der RS stellen. Insofern wird da jetzt nicht jeder Kleinmist lohnenswert sein. Ich habe ihm auch schon gesagt, dass eine Verhandlung oder selbst ein Beweissicherungsverfahren aufgrund der Dauer eigentlich nicht in Frage kommt.
Nee, es sind fast über die ganze Reihe die Überbindemaße nicht eingehalten. Dadurch funktioniert die Verteilung horizontaler Kräfte nicht mehr in der Schicht. Dabei wird es ohne weitere Maßnahmen zu Rissen kommen (lt. Sachverständiger). Die Statikerin soll außerdem bestätigen, dass es mit Gewebeputz und Putzarmierung nicht dazu kommt.
RA meint ich solle auf jedenfall schonmal den Sicherheitseinbehalt nach Baugesetzbuch fordern. Davon habe ich bislang abgesehen, weil einerseits die letzte Rate nach Abnahme eh 10% sind, andererseits im Vertrag der GÜ von seinem REcht dre ersatzweisen Bürgschaft Gebrauch machen möchte und im Gegenzug dann aber auch eine Bürgschaft meiner Bank über die gesamte Vertragssumme einfordert (was er bisher auch nicht getan hat). Meine Annhame war, im Zweifel ist das ein schlechter Deal, denn ich kann ja eh die letzten 10% einbehalten sollte was sein und wenn er die Bürgschaft meiner Bank über alles hat, kann er im Zweifel alles direkt von meiner Bank fordern ohne, dass ich extra freizeichne. RA soll nun herausfinden, ob ich mit meinen Bedenken recht habe oder Bürgschaft einzufordern doch besser ist. Und auch gfs. Verlängerung der Gewährleistung/Sicherheitseinbehalt verhandeln.
Die Maurer sehen den Putz doch gar nicht (andere Firma). Aber ja, Urinkontrollen stehen ab jetzt auf dem Terminplan.
Das kann natürlich sein, dass der Anwalt jetzt leicht verdientes Geld wittert. Er muss allerdings für jede größere Sache, die über Beratung und Korrespondenz hinaus geht eine separate Deckungsanfrage bei der RS stellen. Insofern wird da jetzt nicht jeder Kleinmist lohnenswert sein. Ich habe ihm auch schon gesagt, dass eine Verhandlung oder selbst ein Beweissicherungsverfahren aufgrund der Dauer eigentlich nicht in Frage kommt.
Nee, es sind fast über die ganze Reihe die Überbindemaße nicht eingehalten. Dadurch funktioniert die Verteilung horizontaler Kräfte nicht mehr in der Schicht. Dabei wird es ohne weitere Maßnahmen zu Rissen kommen (lt. Sachverständiger). Die Statikerin soll außerdem bestätigen, dass es mit Gewebeputz und Putzarmierung nicht dazu kommt.
RA meint ich solle auf jedenfall schonmal den Sicherheitseinbehalt nach Baugesetzbuch fordern. Davon habe ich bislang abgesehen, weil einerseits die letzte Rate nach Abnahme eh 10% sind, andererseits im Vertrag der GÜ von seinem REcht dre ersatzweisen Bürgschaft Gebrauch machen möchte und im Gegenzug dann aber auch eine Bürgschaft meiner Bank über die gesamte Vertragssumme einfordert (was er bisher auch nicht getan hat). Meine Annhame war, im Zweifel ist das ein schlechter Deal, denn ich kann ja eh die letzten 10% einbehalten sollte was sein und wenn er die Bürgschaft meiner Bank über alles hat, kann er im Zweifel alles direkt von meiner Bank fordern ohne, dass ich extra freizeichne. RA soll nun herausfinden, ob ich mit meinen Bedenken recht habe oder Bürgschaft einzufordern doch besser ist. Und auch gfs. Verlängerung der Gewährleistung/Sicherheitseinbehalt verhandeln.
Die Maurer sehen den Putz doch gar nicht (andere Firma). Aber ja, Urinkontrollen stehen ab jetzt auf dem Terminplan.