Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf 500 m2 Grundstück-Rechteck

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Wie ist das eigentlich mit den Heizschleifen in der Dusche? Du hast das ja extra betont und unser Heizi will dort nämlich nichts verlegen.
Gibt es da etwas besonderes zu beachten?
 
Tolentino

Tolentino

Nunja im Bad hat man eigtl immer eine Unterdeckung der Heizleistung gg den Heizbedarf weswegen man gerne soviel Fläche wie möglich belegt haben will. In einer begehbaren Dusche muss jedoch ein Gefälle in den Estrich eingearbeitet werden. Das kann manchmal dazu führen, das die Überdeckung der Heizschleifen nicht reicht (man will 45mm). Sollte aber bei mir mit normalen 70mm Estrich und 17/2 Rohr kein Thema sein.

Ach so aber betont habe ich es, weil es viele Heizis nicht machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tolentino

Tolentino

Oh man Leute ich weiß gar nicht, wie ich das jetzt schreiben soll.
Mich betrifft es eigentlich (noch) nicht, aber es wird zwangsläufig dazu kommen...

Aber mal von Anfang an.
Diejenigen, die dem Faden hier schon länger folgen, hatten ja mitbekommen, dass den Rohbauern ein Kunststück gelungen ist, das selbst meinem 9-jährigen beim Legospielen nicht passieren würde.
@11ant entdeckte auf einem beiläufigen Baufortschrittsfoto, dass die Überbindemaße (d.i. der Versatz der Stoßfugen von einer Reihe zur darüber/darunter liegenden) in einer Steinreihe nicht eingehalten wurden.
Hier der interne Link zur Stelle wo ich nochmal ein paar genauere Fotos machte:

Quintessenz war ja dann drei-vier Wochen Baustillstand bis ich mich mit dem GÜ darauf einigte, das so zu akzeptieren, sofern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Statikers und zusätzliche Maßnahmen gegen Risse und Feuchtigkeitseinfluss vorgenommen würden.
Eine der zusätzlichen Maßnahmen war eine rissüberbrückende Dichtschlämme im Sockelbereich zu verwenden (witzigerweise schreibt das die DIN in dem Bereich sowieso vor).

Jetzt hatte ich mit meinem Bau-Sachverständigen wieder eine Begehung wo genau diese Abdichtung nochmal begutachtet wurde.
Festgestellt wurde:
1. Die verwendete Dichtschlämme ist nicht rissüberbrückend (also starr) und wird über die EPDM-Folie der Fensterabdichtung gezogen, was ok sein kann, aber durch Materialverträglichkeitsnachweis des Herstellers bestätigt gehört.
2. Die Abdichtung ist nicht ausreichend gegen eindringende Feuchtigkeit gesichert.

Die Putzer, die vor Ort waren, wunderten sich und wussten von nichts, sie benützten immer diese Dichtschlämme und für die sichere Abdichtung würden sie ja später "noch alles schwarz machen". Gemeint war ein Bitumenanstrich, der nochmal im unteren Sockelbereich über alles drüber kam (inzwischen erledigt). Der hätte aber nach DIN wenn dann unter die Perimeterdämmung gehärt und nicht nur über sie, wie es jetzt ist.

Ich hatte dem Bauleiter erstmal den Bericht des Sachverständigen mit der Bitte um Stellungnahme geschickt und einer Antwort geharrt.
Dieser antwortete, dass die Stellungnahme bis Ende des Monats dauern würde wegen aktuellen und anschließenden Urlauben des Putzermeisters und seiner selbst. Die Weiterarbeit am Sockel (es fehlt noch der Buntsteinputz) würde bis zur Klärung eingestellt.
Ok, dann ist das halt so. Rückbau wäre nach Rücksprache mit meinem Sachverständigen nicht wirklich verhältnismäßig, aber eine Verlängerung der Gewährleistung für den Bereich wäre das angeratene Ziel.

Achtung, was jetzt folgt ist Hörensagen, aber ich habe keinen Grund den Inhalt anzuzweifeln:
Inzwischen hatte mein Nachbar, der hintere Bauherr, der ja mit dem gleichen GÜ baut seine "Abnahme mit Restarbeiten", damit er seine Eigenleistungen (Boden und Malern) machen kann.
Wir reden ja miteinander und sogar unsere SVs haben bei dem fehlenden Überbindemaß miteinander gesprochen. Also der Sachverständige meines Nachbars war im Bilde über die Dichtschlämme. Auf seine Frage, ob die Dichtschlämme denn auch rissüberbrücken sei, antworteten der Bauleiter und der GF des GÜ ja, das wäre sie. Gut dann bräuchte man noch die Technischen Datenblätter, die bitte nachgereicht werden sollten.

Mein Sachverständiger hat übrigens ein Foto von der verwendeten Dichtschlämme gemacht, und die technischen Daten schon rausgesucht und wie gesagt, in seinem Bericht auf die Nichtkonformität mit den allgemeinen Regeln der Technik hingewiesen. Dieser Bericht lag vor besagter Abnahme vor.

Also offiziell tangiert mich das alles nicht, aber die Erkenntnis für mich aus diesen Ereignissen ist: Unser GÜ ist nicht nur unfähig (bisher war ich ja noch der Abwesenheit bösen Willens seinerseits zugeneigt) sondern auch noch ein Lügner und ausgesprochen dumm noch dazu! Ich meine, kommt der nicht auf die Idee, dass wir miteinander reden?

Ein pikantes Nebendetail ist übrigens, dass der GÜ den Handwerkern verboten hatte, mit meinen Bauherrenkollegen zu sprechen und umgekehrt.

Ich kriege gerade Schleudertrauma vom Kopfschütteln.
Muss mal nochmal mit meinem Sachverständigen besprechen wie ich mich taktisch positioniere.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Das klingt nach kleiner Finger geben und dann ganze Hand kassieren. Das Schleudertrauma kann ich sehr gut verstehen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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