Das alles kannst du lesen in der entsprechenden Broschüre: Merkblatt "BEG Wohngebäude - Zuschuss" in der Version 10/21.
Ich muss zudem die Sache nochmals präzisieren: Du musst am Ende für alles, was gefördert wird (s. "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen") Rechnungen einreichen, aber Achtung:"Eigenleistungen und dabei entstandene Materialkosten sind nicht förderfähig. Es werden nur Leistungenvon Fachunternehmen und die Kosten des durch ein externes Fachunternehmen verbauten Materials anerkannt. Eine private Durchführung, auch von Handwerkern, ist nicht förderfähig. Notwendig ist eine gewerbliche Durchführung, nachgewiesen durch eine Rechnungsstellung an die Gebäudeeigentümer." (S. 3, Infoblatt zur Antragstellung BEG Wohngebäude Zuschuss Effizienzhaus 461)
Zudem: "Die aufbewahrungspflichtigen Rechnungen müssen die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung
sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Rechnungen über förderfähige Maßnahmen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (zum Beispiel Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise aufzubewahren. (S.11)
Bezüglich Energieeffizienzexperten: Dessen Kosten werden zu 50% bezuschusst, die Kosten des Beraters sind gedeckelt auf 5000€, soweit ich weiß.