Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden

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A

aero2016

Wow, es freut mich, dass ihr so gut vorangekommen seid! Richtig gut sieht es in den Häusern aus! Und wenn die Außenanlagen erstmal fertig sind, könnt ihr richtig ausgiebig den Einzug feiern und die Häuser genießen! Da habt ihr viel richtig gemacht!
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Dass diejenigen, welche dir nach dem Mund reden verbündete und alle anderen gegen dich persönlich sind?
Jetzt drehe ich den Spieß mal um, wie sieht es denn z.B. mit deiner Lernkompetenz aus? Lässt es dein - und das ein paar ähnlich gelagerter Mitglieder dieses Forums - Ego nicht zu, dass sich jemand wie ich nun absolut nicht nach euren mehr oder weniger ungefragten Meinungen, Ratschlägen, Schwarzmalereien und Prophezeiungen richtet? Könnt ihr das so gar nicht ertragen? Müsst ihr immer wieder versuchen, mir mangelnde Sozialkompetenz oder sonst was zu unterstellen. Was für einen Grund hast du sonst, ständig irgendwelche Fehler bei mir suchen zu wollen/müssen. Dass mein Weg der richtige war, braucht mir keiner zu sagen, das Ergebnis ist Beweis genug.
 
K

k-man2021

…und du ihm, selbstverständlich im Voraus - sonst wird er erst gar nicht tätig- 10.000 € bezahlt hast ???
Also wir hatten leider 5 Jahre lang einen Fachanwalt für Baurecht und mussten kein einziges Mal einen Vorschuss zahlen, trotz EUR 250 Stundensatz und einer deutlich höheren Rechnung als 10k.
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Also wir hatten leider 5 Jahre lang einen Fachanwalt für Baurecht und mussten kein einziges Mal einen Vorschuss zahlen, trotz EUR 250 Stundensatz und einer deutlich höheren Rechnung als 10k.
Der Anwalt darf einen Vorschussrechnung stellen, das ist nichts Ungesetzliches. Er muss es natürlich nicht. Aber in unserem Fall wollte er wohl sicher gehen, dass er ohne großen Aufwand zu seinem Geld kommt. Wäre ja auch o.k. gewesen, wenn er uns nicht als 3. GU diesen Saftladen vermittelt hätte, der nun insolvent ist. Anwalt streitet natürlich jetzt alles ab, obwohl der GF des Saftladens es mir bestätigt hat:
Sehr geehrte Frau Z.,
hiermit möchte ich Ihnen die Richtigkeit der Angaben in dieser Auflistung bestätigen.
Bei evtl Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.

Sehr geehrter Herr K.,
da Herr RA xxx eine Vermittlung Ihrer Firma zur Fertigstellung unseres BVs sowie jegliche Kommunikation dazu zwischen Ihnen und ihm nunmehr bestreitet, möchte ich die von Ihnen erhaltenen Informationen nochmal zusammenfassen.

1. Nicht ich nahm Kontakt zu Ihnen auf, sondern Herr xxx rief Sie selbst an und fragte, ob Sie Kapazitäten frei hätten.

2. Er erzählte Ihnen von unserem Bauvorhaben und den bisherigen Problemen und übergab Ihnen meine Kontaktdaten.

3. Daraufhin riefen Sie mich an und schauten sich die Baustelle gemeinsam mit mir an. Ich übergab Ihnen die beiden TÜV-Gutachten. Auf Grund dieser und des Vororttermins kalkulierten Sie einen Angebotspreis, den Sie Hr. xxx mitteilten, noch bevor ich darüber Kenntnis erhielt.

4. Daraufhin rief Hr. xxx wieder an und meinte, dass der Preis zu hoch wäre (speziell für die Dachreparatur/ -erneuerung.), woraufhin Sie die Angebotssumme entsprechend seiner Vorgaben senkten. Diese letztendliche Angebotssumme teilten Sie Hr. xxx mit.

5. Dieses Angebot war Grundlage unseres Bauvertrages, den wir am 8.07.2021 schlossen.

6. Es entspricht nicht den Tatsachen wenn Herr xxxx in seinem Schreiben vom 16.12.2021 behauptet:
"Den Kontakt zur Fa YYY haben Sie selbst fernmündlich vorgenommen. Ich war weder fernmündlich noch sonst in die Vertragsverhandlungen involviert."

Toller Anwalt! Ich möchte behaupten, der uns beide (mich und den GF) gelinkt.
 
Zuletzt aktualisiert 14.11.2024
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