Ich versuche mal noch ein Beispiel zu erklären, wo ich der Meinung bin, nichts für den Verlauf zu können, sondern es einfach nur mit massiver Faulheit gepaart mit Unvermögen zu tun zu haben:
GU1 ist mit uns im September 2019 einen gerichtlichen Vergleich eingegangen, hat diesen aber nicht erfüllt, sondern stattdessen seine Firma im Dezember 2019 verkauft. Daraufhin wurde vom Gericht eine Vorauszahlung dieser Nachfolgefirma an uns in Höhe von 129.000 € verfügt, die wir aber nie erhalten werden, da diese Firma eine Briefkastenfirma ist. Ich habe GU1 im März 2020 wegen Eingehungsbetrug und Insolvenzverschleppung angezeigt. Vor 4 Wochen kam das Schreiben der Staatsanwaltschaft Halle, dass die Ermittlungen eingestellt werden . Ich bin daraufhin in Widerspruch gegangen und habe noch mal alle Gründe dargelegt. Nun kam auch daraufhin die Antwort von der Generalstaatsanwaltschaft, dass die Ermittlungen eingestellt werden. Die Begründung: Herr Z. wurde bereits im Mai 2019 als Geschäftsführer abberufen und ist somit für die sehr wohl vorliegende Insolvenzverschleppung nicht haftbar zu machen, da diese erst ab November 2019 durchgängig bestand. Man bezieht sich bei dieser Entscheidung auf ein Blatt Papier, auf dem mit Datum vom 31.05.2019 Hr. Z. seine Abberufung erklärt. Wie kann er dann aber im September einen Vergleich mit uns eingehen, im November Rechnungen, Mails, Behinderungsanzeigen und im Dezember die Kündigung des Bauvertrages mit Geschäftsführer unterzeichnen? Der Generalstaatsanwalt antwortet darauf: offenbar wurden noch die alten Briefbögen und die automatische Signatur verwendet. Geht's noch? Beurkundet wurde diese Abberufung am 30.12.2019 vom Notar und zwar gleichzeitig mit dem Firmenverkauf. Komisch oder? Im Handelsregister wird diese Änderung ebenfalls mit 30.12.2019 datiert. Und genau bis dahin hat er sich für seinen Mist zu verantworten. Aber nicht bei unserer Justiz.
Ich habe ein Schreiben seiner Anwältin an mich vom September 2019. Darin steht, dass sie die Fa. XXXX, vertreten durch deren Geschäftsführer Hr. Z. vertritt. Wie kann das denn sein? Da war er doch angeblich schon seit 4 Monaten abberufen!? Oder wusste sie das noch nicht. Blanke Verarsche und der kommt damit durch, weil unsere Justiz einfach zu blöde ist, einfachste Zusammenhänge zu begreifen. Aber wehe dem kleinem Schwarzfahrer. Nächster Versager: mein damaliger Anwalt. Der hat mir die "Beerdigungsdokumente" zukommen lassen und hätte damals schon dagegen vorgehen müssen. Hat er aber nicht. Das Ganze werden wir nun nochmal neu aufrollen. Allerdings logischerweise wieder mit neuen Kosten verbunden.