Neue Grundsteuer 2022 was kommt da auf uns zu

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Musketier

Musketier

Ist im Boris die Fläche denn als Wohnbaugrundstück drin oder nicht? Der BRW muss natürlich zur Flächenart/Nutzung passen. Wenn es wirklich Gartenland ist und ein BRW für Wohnbebauung hinterlegt ist, ist das der Fehler.

Im Boris wird da zu den Nachbargrundstücken nicht unterschieden, das ist eine große Fläche. Das Grundsteuerportal ist etwas genauer, da steht folgendes:
Entwicklungszustand "Baureifes Land", als Art der Nutzung "Mischgebiet" und als tatsächliche Nutzung " Landwirtschaft".
Bei den bebauten Nachbargrundstücken steht "Baureifes Land", als Art der Nutzung "Mischgebiet" und als tatsächliche Nutzung " Wohnbebauung"

Früher war das mal landwirtschaftliche Fläche. Die Randgrundstücke an den Straßen wurden zu DDR Zeiten bebaut und die gefangenen Grundstücke blieben Gartengrundstücke. Im Rahmen der Stadtkernsanierung wurde in einem Zweizeiler dann bescheinigt, dass die Grundstücke nicht bebaubar sind und deshalb keine Gebühren abführen müssen. Ob das jetzt wirklich unbebaubar ist oder ob das nur eine Falschüberlieferung meiner Großeltern ist, weiß ich nicht.


Wir selbst haben hinter unserem Grundstück einen unbebaueren Grünstreifen, der deutlich günstiger ist, da steht
Entwicklungszustand "Sonstige Fläche", als Art der Nutzung "Freizeitgartenfläche" und als tatsächliche Nutzung " Landwirtschaft".
 
P

Pianist

Ich muss zugeben, dass ich mir jetzt nicht die ganzen 22 Seiten durchlesen möchte. Kann mir kurz jemand sagen, der den Thread verfolgt hat, ob hier schon eine bestimmte Thematik besprochen wurde? Und zwar geht es um die Differenzierung von unbeplantem Innen- und Außenbereich, also 34 und 35 Baugesetzbuch. Der Gutachterausschuss Berlin sagt ganz klar, dass der Außenbereich mit 15 EUR zu bewerten ist. Das Finanzamt möchte aber jeden Quadratmeter mit 420 EUR bewerten, obwohl das Grundstück zu etwa einem Drittel im Außenbereich liegt. Da geht es um eine Differenz von immerhin 180.000 EUR.

Die ganze Grundsteuer-Thematik geht mir ohnehin total auf den Keks, zumal das Unmengen an Lebenszeit bindet. Bei mir kommt noch hinzu, dass dadurch die steuerlichen Zuordnungen verwässert werden, weil meine Eltern als Grundstückseigentümer künftig nur noch eine einzige Grundsteuernummer haben, unter der dann mein Haus mitläuft. Bisher hatten wir vier verschiedene Grundsteuernummern. Ich will ja nicht irgendwann für mein selbst gebautes und selbst bezahltes Haus Erbschaftssteuer zahlen, weil es dem Vermögen meiner Eltern zugerechnet wird...

Matthias
 
C

cschiko

Da würd ich mal den Kontakt zum Gutachterausschuss suchen.
Naja man muss hier aufpassen, der Gutachterausschuss legt die BRW für die Bestimmung von Grundstücks(verkehrs)werten fest incl. verschiedener Anpassungsmöglichkeiten im Bewertungsverfahren. Die Grundsteuer nutzt eben diese BRW ohne das im passenden Steuerrecht dort Abweichmöglichkeiten bestehen, liegt also eine Fläche vollständig innerhalb einer BRW Zone, so muss das Finanzamt am Ende den BRW anhalten und kann diese nicht anpassen. Da hat das Finanzamt am Ende auch keine Möglichkeit.

Einzig bestünde die Möglichkeit die BRW-Zone anzupassen, sofern es sich dort um den Randbereich handelt. Aber auch das wird für Einzelfälle kaum gemacht werden, solange die BRW-Zone die Vorgaben des Baugesetzbuch etc. erfüllt.

Ansprechpartner hinsichtlich irgendwelcher Anpassungen ist im Grunde aber in allen Fällen das Finanzamt, der Gutachterausschuss kann euch Auskunft zum BRW aus Bewertungssicht geben und wie dieser bei einer Verkehrswert Bewertung angepasst würde, dies hat aber nichts mit der Bewertung für die Grundsteuer zu tun, dort gilt am Ende das der volle BRW anzusetzen ist für den Teil der innerhalb der BRW Zone liegt.

@Pianist: Ganz einfache Frage, liegt das Grundstück vollständig in der BRW Zone? Wenn ja, dann hat das Finanzamt eigentlich keine Chance und muss den BRW ansetzen. Liegt es teils außerhalb der Zone, wäre es (wenn ich das aus den Kontakten zum Finanzamt richtig im Kopf habe) durchaus möglich für diese Teile auch davon abzuweichen. Allerdings werden die 15€ dann nicht für eine Wohnbebauung im Außenbereich gelten, sonder für Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche bzw. Grünflächen.
 
P

Pianist

Unser Grundstück liegt vollständig in einer Zone mit 420 EUR pro Quadratmeter. Das Stadtplanungsamt hat aber genau markiert, wo seiner Meinung nach der unbeplante Innenbereich endet. Der Gutachterausschuss sagt, dass für die restliche Fläche 15 EUR anzusetzen sind, und dass das genau so ein gültiger Bodenrichtwert ist wie die 420 EUR.

Wieder eine der vielen Fragwürdigkeiten bei der neuen Grundsteuer. Wenn der Fiskus so tut, als sei ein Grundstück komplett bebaubar, was aber tatsächlich überhaupt nicht der Fall ist, dann ist das undifferenziert, ungerecht und damit vermutlich am Ende verfassungswidrig.

Man kann nur echt jedem raten, jetzt schon Einspruch gegen den Grundlagenbescheid einzulegen und nötigenfalls zu klagen, um nicht später, wenn der Grundsteuerbescheid kommt, vom Rechtsweg abgeschnitten zu sein. Allein dieses zweistufige Verfahren, wo die Leute jetzt was ausfüllen sollen und noch gar nicht erkennen können, zu welcher Grundsteuer das am Ende führt, verstößt meiner Meinung nach gegen den staatsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz. Wenn man die jetzige Messzahl und den jetzigen Hebesatz nimmt, würde sich unsere Grundsteuer verachtfachen. Aber angeblich soll das Gesamtaufkommen ja nicht steigen...

Ich verstehe sowieso nicht, warum Familien, deren Grundstück sich seit 100 Jahren im Familienbesitzt befindet, dafür bestraft werden sollen, dass andere bereit sind, Unsummen für Grundstücke zu bezahlen und sich daher der Bodenrichtwert innerhalb von 10 Jahren vervierfacht hat.

Matthias
 
C

cschiko

Unser Grundstück liegt vollständig in einer Zone mit 420 EUR pro Quadratmeter. Das Stadtplanungsamt hat aber genau markiert, wo seiner Meinung nach der unbeplante Innenbereich endet. Der Gutachterausschuss sagt, dass für die restliche Fläche 15 EUR anzusetzen sind, und dass das genau so ein gültiger Bodenrichtwert ist wie die 420 EUR.
Also ich glaube nicht das der Gutachterausschuss dies als Bodenrichtwert nennt, wenn das Grundstück vollständig in einer Zone mit BRW 420€ liegt, dann ist dort zunächst einmal der einzig gültige BRW eben genau dieser. Es mag sein dass der Gutachterausschuss dort einen Wert für z.B. Grünland nennt, der im Falle einer Verkehrswertbegutachtung für Teile des Grundtsücks angesetzt würden. Aber da kommt dann eben das Problem zum Tragen, das eine ist "Bewertungsgesetz" und das andere Steuerrecht und in diesem (so die Aussage der Mitarbeiter des Finanzamtes zu denen wir Kontakt hatten (ich arbeite selbst in der Geschäftsstelle eine GAA)) ist eben für das Grundstück dann einzig der volle BRW ansetzbar.

Zum Thema der Ungerechtigkeit des BRW, das kann man jetzt so sehen. Aber mal ganz ehrlich im Falle eines Verkaufes sieht man es genau andersherum und wahrscheinlich kannst du sogar noch froh sein, denn GAA sind meist recht "konservativ" unterwegs und erhöhen eher moderat. Da werden "einzelne" sehr teure Verkäufe dann eher auen vorgelassen und gehen nicht in den BRW ein, so dass am Markt zwischenzeitlich durchaus regelmäßig das 1.5-fache oder auch 2-fache des BRW gezahlt wurde.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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