andimann
Moin,
Sprich, auf irgendwelche Schadensersatzzahlungen an euch würde ich nicht setzen. Euer Ziel wird eher sein, aus dem Vertrag rauszukommen, und zwar ohne, dass ihr Schadenersatz an den Bauträger zahlen müsst.
Da ihr ja anscheinend vor der Vertragsunterschrift nicht beim Anwalt wart, würde ich euch dringend raten, jetzt einen Anwalt einzuschalten.
Viel Glück,
Andreas
Oups.... ihr habt leider ein ernstes Problem. Damit kann er im Prinzip den Baubeginn bis zum St. Nimmerleinstag rauszögern. Ja, er ist dann im Verzug und ihr dürft sagen "böser Bauträger, du bist im Verzug". Aber solange da keine Vertragsstrafe fixiert wurde, bringt euch das herzlich wenig. Ihr könnt am Ende vermutlich froh sein, wenn ihr den Vertrag kostenlos auflösen könnt. Der kann euch schlicht am langen Arm verhungern lassen.Im Vertrag findet sich keine Klausel zu Schadenersatz bei Verzug.
Sprich, auf irgendwelche Schadensersatzzahlungen an euch würde ich nicht setzen. Euer Ziel wird eher sein, aus dem Vertrag rauszukommen, und zwar ohne, dass ihr Schadenersatz an den Bauträger zahlen müsst.
Da ihr ja anscheinend vor der Vertragsunterschrift nicht beim Anwalt wart, würde ich euch dringend raten, jetzt einen Anwalt einzuschalten.
Viel Glück,
Andreas