N
Nadja876
Hallo zusammen,
unser Antrag ist im März bei der L-Bank eingegangen, nun müssen wir noch ein paar Unterlagen nach- bzw. einreichen. Unter anderem die konkrete Kostenabschätzung der angedachten Modernisierungsmaßnahmen.
Ich frage mich, welche Leistungen da berücksichtigt werden können. Klar ist, dass eine neue Küche keine Berücksichtigung findet, da sie zum Inventar zählt. Wie ist es z.B. mit dem Runterreißen der Tapete, dem Verputzen von Wänden usw. Ist klar abgrenzbar, was berücksichtigt werden kann als „Maßnahme“? Ich frage natürlich auch mal bei der L-Bank direkt nach, würde mich da aber nicht bei Erfahrungswerte freuen.
LG
unser Antrag ist im März bei der L-Bank eingegangen, nun müssen wir noch ein paar Unterlagen nach- bzw. einreichen. Unter anderem die konkrete Kostenabschätzung der angedachten Modernisierungsmaßnahmen.
Ich frage mich, welche Leistungen da berücksichtigt werden können. Klar ist, dass eine neue Küche keine Berücksichtigung findet, da sie zum Inventar zählt. Wie ist es z.B. mit dem Runterreißen der Tapete, dem Verputzen von Wänden usw. Ist klar abgrenzbar, was berücksichtigt werden kann als „Maßnahme“? Ich frage natürlich auch mal bei der L-Bank direkt nach, würde mich da aber nicht bei Erfahrungswerte freuen.
LG