Eine Bauvoranfrage muss m.W. nicht zwingend von einem Zeichnungsberechtigten erstellt werden. Das darf jeder - zumindest ist es bei uns hier in Sachsen so.
Die Sache auf die Käufer abzuwälzen, kann ich nicht empfehlen, falls sie nicht schon Schlange stehen. Ich habe es damals so gelöst, dass ich das Grundstück gemäß der Nachbarbebauung und allg. anerkannten und heutzutage gängigen Kenngrößen fiktiv "bebaut" habe. Dabei habe ich natürlich versucht, eine großzügige Bebauung umzusetzen. Dieses habe ich dann als Voranfrage inkl. sämtlicher Erschließungszusagen der Versorger beim Bauamt eingereicht. Das war auch gut so, da wir gleich mal aufgrund falscher Annahmen der Naturschutzbehörde eine Absage erhielten. Nachdem diese widerlegt waren und das Grundstück noch hübsch gemacht wurde, war es innerhalb einer Woche verkauft.