Keine Auskunft vom Bauamt an Grundstückseigentümer

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Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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N

nordanney

Natürlich ländlich, wer will denn in die Stadt? Masochisten vielleicht... Und Leipzig wächst immer noch (in den letzten 10 Jahren sind knapp 90.000 Einwohner hinzugekommen)!
Du weißt, in welchem Bundesland Du wohnst und dass seit 20 Jahren eine ungebrochene Landflucht vorhanden ist? Ich frage mal umgekehrt: Wer will von einer Stadt mit allen städtischen Angeboten (angefangen mit Nahversorgung, Konsum, Kultur, Ausgehmöglichkeiten, Erholung und endend bei Bildungseinrichtungen und Arbeitsplätzen) aufs Kuhdorf ziehen? Genau, kaum jemand. Und das ist in Sachsen nicht anders.
Ach ja. Du sagst, niemand will in die Stadt und predigst nur ein paar Worte später, wie toll Leipzig (nur zur Info: ist eine STADT) in den letzten 10 Jahren gewachsen ist. Sind etwa 15-18% Bevölkerungswachstum. Was meinst denn Du, wo die alle herkommen? Von Bäumen fallen die 90.000 Einwohner nicht. Die kommen vom Land (und sind Flüchtlinge - ist Leipzig nicht die Stadt mit dem höchsten Ausländeranteil hinter Berlin von den ostdeutschen Städten?).

Also ja. Wie erwartet ländlich und nicht einmal als Speckgürtel klassifizierbar. Wenig Nachfrage.
Als Käufer würde ich schon auf eine genehmigte Bauvoranfrage bestehen. Die kann ja auch dergestalt sein, daß es nur um die grundsätzlich Klärung der Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienhaus geht und ob es sich wirklich um 34er Gebiet handelt.
Ganz ehrlich? Wenn drumherum EFHs und ZFHs usw. stehen, wofür braucht es dann eine Bauvoranfrage zu einem freistehenden Einfamilienhaus? Die Voranfrage ist gelinde gesagt dann für die Tonne und hat keinerlei Mehrwert für den Interessenten.
Ist tatsächlich auch unüblich - wenn Vorbescheid, dann für ein ganz konkret ausgearbeitetes Haus.
 
N

nordanney

Leider ist es so, dass die betroffene Kommune (20.000 Einwohner) in Nordsachsen Voranfragen von "privat" nicht akzeptiert, das muss immer über einen "Fachmann" laufen.
Hast Du auch eine konkrete Aussage, in welchem Gesetz oder welcher Verordnung steht, bekommen? Denn meines Wissens nach ist dem nämlich nicht so - es steht zumindest nicht in der Sächsischen Bauordnung. Außer, Du hast sehr konkrete Fragen, wo nach §54 man davon ausgehen kann, dass Du als Privatperson nicht über die nötige Qualifikation für den angefragten Sachverhalt verfügst. In der Jura-Vorlesung hieß es immer: Wo steht das? Und das ist auf Ämtern auch immer eine tolle Frage, die den einen oder anderen Sachbearbeiter dann ins Schwitzen bringen kann (weil seine Wünsche eben nur seine Wünsche sind, aber nicht Gesetz).
Aber z.B. die Frage: Ist auf der Fläche XY die grundsätzliche Bebaubarkeit mit einem freistehenden Einfamilienhaus möglich? sollte durch jede Privatperson stellbar sein.
 
K a t j a

K a t j a

Ganz ehrlich? Wenn drumherum EFHs und ZFHs usw. stehen, wofür braucht es dann eine Bauvoranfrage zu einem freistehenden Einfamilienhaus? Die Voranfrage ist gelinde gesagt dann für die Tonne und hat keinerlei Mehrwert für den Interessenten.
Kann ich so nicht bestätigen. Ohne Vorbescheid hätten wir unser jetztiges Grundstück nicht gekauft und unser letztes Grundstück nicht verkauft.
Und ja, wir hatten den schönen Fall des "innenliegenden Außengebietes", zu dem man unser Grundstück erklären wollte. Erst nachdem wir dargelegt hatten, dass es bereits bebaut war und die Keller sogar noch vorhanden sind, hat man den Fehler eingesehen. Dafür braucht man z.B. die Voranfrage.
 
N

nordanney

Kann ich so nicht bestätigen. Ohne Vorbescheid hätten wir unser jetztiges Grundstück nicht gekauft und unser letztes Grundstück nicht verkauft.
Und ja, wir hatten den schönen Fall des "innenliegenden Außengebietes", zu dem man unser Grundstück erklären wollte. Erst nachdem wir dargelegt hatten, dass es bereits bebaut war und die Keller sogar noch vorhanden sind, hat man den Fehler eingesehen. Dafür braucht man z.B. die Voranfrage.
Du willst Deinen Sonderfall aber doch nicht mit dem Standard vergleichen? Und auch nicht mit der Situation, so wie sie uns geschildert wurde - normales 34er Gebiet.

Ich gebe Dir Recht, wenn es um spezielle Situationen wie Eure geht, würde ich auch erst nach Vorbescheid kaufen. Aber das lässt sich auch - ist auch üblich - im Kaufvertrag regeln.

Und schau Dir einfach mal die Annoncen im Scout an. Da stehen dann gerne "nur" Geschwafel drin, weil mehr einfach keinen Sinn macht:
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R

Romeostar

Ich bin auch überzeugt, dass ein positiver Bauvorbescheid das Kaufinteresse erhöht - nicht jeder steckt in der Thematik so gut wie @nordanney und möchte das Risiko eingehen am Ende eine teure Wiese zu besitzen.

@Flar Lrek : hast du denn vor einen Makler mit der Veräußerung zu beauftragen? Möglicherweise ist dieser der Genehmigungsbehörde bereits ausreichend sachkundig und darf eine solche Bauvoranfrage stellen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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