Keine Auskunft vom Bauamt an Grundstückseigentümer

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Zuletzt aktualisiert 10.11.2024
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K a t j a

K a t j a

Eine Bauvoranfrage muss m.W. nicht zwingend von einem Zeichnungsberechtigten erstellt werden. Das darf jeder - zumindest ist es bei uns hier in Sachsen so.
Die Sache auf die Käufer abzuwälzen, kann ich nicht empfehlen, falls sie nicht schon Schlange stehen. Ich habe es damals so gelöst, dass ich das Grundstück gemäß der Nachbarbebauung und allg. anerkannten und heutzutage gängigen Kenngrößen fiktiv "bebaut" habe. Dabei habe ich natürlich versucht, eine großzügige Bebauung umzusetzen. Dieses habe ich dann als Voranfrage inkl. sämtlicher Erschließungszusagen der Versorger beim Bauamt eingereicht. Das war auch gut so, da wir gleich mal aufgrund falscher Annahmen der Naturschutzbehörde eine Absage erhielten. Nachdem diese widerlegt waren und das Grundstück noch hübsch gemacht wurde, war es innerhalb einer Woche verkauft.
 
F

Flar Lrek

Eine Bauvoranfrage muss m.W. nicht zwingend von einem Zeichnungsberechtigten erstellt werden
Leider ist es so, dass die betroffene Kommune (20.000 Einwohner) in Nordsachsen Voranfragen von "privat" nicht akzeptiert, das muss immer über einen "Fachmann" laufen.
Das bedeutet, dass zu den 125 € Gebühren auch noch die Kosten für den Bauplaner (Architekt oder Bauingenieur) kommen...
 
R

Rübe1

Allgemeine Siedlungsbebauung: Woher stammt dieser Begriff, Grundbuch?

Als Käufer würde ich schon auf eine genehmigte Bauvoranfrage bestehen. Die kann ja auch dergestalt sein, daß es nur um die grundsätzlich Klärung der Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienhaus geht und ob es sich wirklich um 34er Gebiet handelt. Da muß man keine Baupläne erstellen, Lageplan, Grenzabstände feddich
 
Zuletzt aktualisiert 10.11.2024
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