Also soeben an der Hotline bestätigt bekommen, dass das Mutterschaftsgeld vom Dienstherr als Bruttoeinkommen gilt.Hallo dazu noch eine Frage, meine Frau hat das Mutterschaftsgeld als normales Bruttogehalt von ihrem Dienstherr bekommen - damit zählt das schon zum Bruttoeinkommen welches die L-Bank berechnet oder?
Geht es hier um das Geld vor der Geburt oder danach? Vor der Geburt ist ja klar, das ist ja wie ein Gehalt. Danach sollte es aber wie das Elterngeld behandelt werden.Also soeben an der Hotline bestätigt bekommen, dass das Mutterschaftsgeld vom Dienstherr als Bruttoeinkommen gilt.
Wie gesagt, dies gilt nur wenn das Geld über die Krankenkasse kommt - wenn es über den Dienstherr kommt, wird es als normales Gehalt gerechnet.Geht es hier um das Geld vor der Geburt oder danach? Vor der Geburt ist ja klar, das ist ja wie ein Gehalt. Danach sollte es aber wie das Elterngeld behandelt werden.
Leider sind Z15 oder andere Mittel typische Erbenförderungen…Und ihr wunder euch das es immer komplexer wird.
Das Geld der Blank soll Einkommensschwachen Familien helfen ihr Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.
Hier sind wir mittlerweile bei 800000 Euro, 160m2 Wohnfläche, die schön gerechnet wurden, mit vermutlich 30m2 Technikraum zusätzlich Luftraum unbeheizten Dachböden die man mit Klimaanlage nachträglich ohne Probleme beheizen kann. Dann künstliche zweite Wohneinheiten im Keller, die Frau die die Elternzeit verlängert und danach vermutlich wieder voll einsteigst oder zumindest Teilzeit und der Mensch ist immer noch nicht zufrieden.
Ja es steht euch zu aber richtig ist es nicht.