Der Technikraum in der Größe ist ausreichend. Da hat eine Fernwärmestation, ein Zählerschrank sowie die Wasseranschlussleitungen ausreichend platz.
Du willst Dir gar nicht helfen lassen, oder?
Man schreibt Dir die DIN mit den Maßen und es interessiert Dich nicht.
Naja, zumindest bist Du auf den Beitrag eingegangen, wo der TK innerhalb des EG gut sortiert angesiedelt ist.
Zu dem Wäscheraum: irgendwo habe ich auch gelesen, dass Waschmaschinenanschlüsse Pflicht sind. Und Hand aufs Herz: jeder nimmt wohl lieber seinen innerhalb seiner Wohnung als im Terrain zu waschen, wo auch andere waschen. Allerdings wäre es eine gute Trockenoption für denjenigen, der keinen Trockner besitzt.
du hast allerdings nur 4 Stellplätze eingezeichnet, war das Absicht? Wie breit sind die Stellplätze jeweils?
Vor dem einen Carport (bei uns werden sehr oft bei kleinen Mehrfamilienhaus Carports gebaut) ist eben ein solcher Stellplatz als 5. Stellplatz.
Das ist interessant, wenn das mit dem Stellplatz vor dem Carport klappt, dann würde ich das Gleiche auch auf der anderen Seite machen.
Ich bin jetzt bewusst bei einer Version, wo ich die Westseite von Stellflächen frei halte, weil man vom EG auf die Fahrzeuge schaut, und das ist nicht nett. Im Osten liegt ja noch der TK und des Weiteren eher Nutzräume. Im Norden ist das allerdings eben nicht so schön und stört das EG.
2,5 m sind zwar in der Norm, aber leider nicht mehr Zeitgerecht. Eventuell hilft es ja den Vorschlag von
@ypg aufzugreifen und das Haus 1 m nach Süden zu verschieben.
Unbehagen würde ich dennoch noch an Deiner Stelle hier haben:
"Mind. 30 % der Grundstücksfreiflächen sind mit einheimischen, standortgerechten Laubgehölzen zu bepflanzen".
Daher bezieht sich das nicht auf die Gesamtgrundstücksfläche sondern
Google ist da nicht eindeutig.
Eindeutiger eine Gestaltungssatzung der Stadt Frankfurt, die recht streng mit dem Klimathema umgeht.
Das mag auch der Grund zu der Pflanz-Pflicht bei Dir sein.
Die Satzung sagt uA:
§ 1 Ziel der Satzung
Die Satzung verfolgt das Ziel, die Nutzung, Gestaltung und Bepfanzung von Grundstücksfreiflächen und die Begrünung baulicher Anlagen in klimaangepasster Form sicher zu stellen, um gesunde Lebensverhältnisse zu gewährleisten und die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren.
§ 2 Räumlicher und sachlicher Geltungsbereich
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(1) Die Satzung gilt im gesamten Stadtgebiet für die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke einschließlich der unterbauten Freiflächen (Grundstücksfreiflächen) und für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen.
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Da würde ich beim Bauamt nochmal hinterhaken, denn wenn die Stellplätze dazugehören, dann ist der Vorgarten so, wie er jetzt abgebildet ist, nicht gerade gewünscht.
Also: es kann sein, dass Du zwar nach Bebauungsplan 3 Wohneinheiten bauen darfst, aber so ohne Weiteres eben nicht genehmigt werden wird. Durch einen Bebauungsplan wird so einiges erlaubt, was aber durch einen anderen Passus wieder zunichte gemacht wird.