L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?

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A

Aydin208

Hallo zusammen,



meine Frau und ich planen den Kauf einer Bestandsimmobilie für 320.000 €. Unsere aktuelle finanzielle Situation sieht folgendermaßen aus:

• Wir besitzen eine Eigentumswohnung, auf der noch eine Restschuld von 50.000 € lastet.

• Nach dem Verkauf rechnen wir damit, mindestens 100.000 € Eigenkapital zur Verfügung zu haben (nach Tilgung der Schulden).

Wir möchten für die Finanzierung gerne den KfW-Kredit “Z15” in Anspruch nehmen. In der Vergangenheit hatten wir bereits Kontakt mit der Wohnraumförderstelle, und dabei wurde uns bestätigt, dass unsere jetzige Wohnung sehr klein ist. Wir haben ein Kind, und der Wohnraum für dieses Kind liegt unter der vorgegebenen Mindestgröße. Deshalb könnte es trotz des Verkaufs der Wohnung möglich sein, dass wir dennoch für den Z15-Förderkredit infrage kommen.

Allerdings haben wir eine Unsicherheit bezüglich der Einkommensgrenze:

• Aktuell liegen wir unter der Einkommensgrenze, da meine Frau noch bis Ende Januar in Elternzeit ist.

• Ab Februar nächsten Jahres wird sie wieder arbeiten, wodurch unser Haushaltseinkommen steigen und möglicherweise über die Grenze rutschen könnte.

Nun meine Fragen:

1. Ist für die Förderung das Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung oder zum Zeitpunkt der Bearbeitung entscheidend? Falls letzteres zutrifft, könnte es problematisch werden, wenn sich der Antrag in die Länge zieht. Ich lese hier im Forum oft, dass die Bearbeitung sehr lange dauern kann – teilweise bis zu einem Jahr.

2. Falls der Antrag erst nach dem Wiedereinstieg meiner Frau bearbeitet wird: Besteht das Risiko, dass die Förderung dann abgelehnt wird, obwohl wir zum Zeitpunkt der Antragstellung noch unter der Einkommensgrenze lagen?

Ich freue mich über eure Erfahrungen und Ratschläge!

Vielen Dank im Voraus!
 
G

Gmuend2024

Beim Notar wird die Grundschuld bestellt. Das geht dann ans Grundbuchamt und die brauchen dann ziemlich lang, um die paar Zeilen da ins Grundbuch zu schreiben. Aber genau das muss die Bank sehen - die Eintragung um Grundbuch. Die vom Notar unterschriebene Bestellung genügt nicht.
Unser Grundbuchamt hat keine Woche gebraucht, man kann also auch Glück haben
 
Zuletzt aktualisiert 09.03.2025
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