Kein Bau, da keine Baulast

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D

DG

Wir haben bereits einen "Vertrag" erstellt den alle unterschrieben haben. Das reicht aber der Stadt nicht.
Sag' Deinem Anwalt, er soll sich den Passus im Gesetz u. entspr. Urteile ansehen, wo es um einen für die Stadt zumutbaren Erschließungsvertrag geht. Wenn der vorliegt und durch die Stadt abgelehnt wird, ist die Stadt verpflichtet (!), die Erschließung zu gewährleisten. (Baugesetzbuch §124)

Ich hatte darauf gehofft, dass es unter Dienstbarkeit laufen kann, aber sowas gibt es bei unserer Stadt wohl nicht.
Das gibt es auch in Deiner Stadt und zwar tausendfach. Leitungen für Telefon, Wasser, Abwasser und Strom werden überwiegend über Grunddienstbarkeiten geregelt, die Variante über eine Baulast wird nur dann gewählt, wenn das bauordnungsrechtlich erforderlich ist. Herauszuarbeiten, dass das in Eurem Fall _nicht_ erforderlich ist, ist Aufgabe Eures Anwalts, s.o. - er muss die Stadt davon überzeugen, dass die Erschließung so wie sie von allen Beteiligten vorgearbeitet wurde, für die Stadt ausreichend, also zumutbar ist.

Wenn die Stadt das ablehnt, dann bitte unbedingt schriftlich und dann muss die Stadt eben selbst tätig werden (s.o.) und eine von ihr favorisierte Alternative durchsetzen, i.e. teilw. Enteignung resp. zwangsweise Eintragung einer Baulast. An sowas trauen sich die Kommunen selten ran, weil sie damit wenig Erfahrung haben, die Verfahren langwierig und teuer sind - ich glaube aber, dass man in Eurem Fall die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme rechtfertigen kann, wenn nichts anderes funktioniert.

MfG
Dirk Grafe
 
S

SirSydom

Das Gehabe der Stadt ist sowieso merkwürdig. Der Wall steht doch auf Privatgrund, oder?
Damit ist der Eigentümer sowieso in der Pflicht.
Das wäre ja wie wenn die Stadt für jedes Grundstück auf einer Baulast bestehen würde, die Hecke des Grundstückseigentümers auf dessen Kosten zu schneiden..
Schon echt stark was sich die Stadt hier rausnimmt..
 
D

DG

Das Gehabe der Stadt ist sowieso merkwürdig. Der Wall steht doch auf Privatgrund, oder?
Damit ist der Eigentümer sowieso in der Pflicht.
Das wäre ja wie wenn die Stadt für jedes Grundstück auf einer Baulast bestehen würde, die Hecke des Grundstückseigentümers auf dessen Kosten zu schneiden..
Schon echt stark was sich die Stadt hier rausnimmt..
Ganz so ist es in diesem Fall vermutlich nicht. Solche Wälle dienen zB dem Imissionsschutz, also Lärmschutz, und/oder auch als Ausgleichsflächen etc. pp. - wenn der Wall im Bebauungsplan mit drin ist, ist der Wall auch zu bauen und in der Folge zu unterhalten und zugänglich zu halten. Das muss schon gesichert werden, ansonsten will davon in 10 Jahren keiner mehr was wissen.

MfG
Dirk Grafe
 
BauPaar

BauPaar

vor allem geht es ja "nur" um die Pflege des Walls, Nichtmal um die eigentliche Errichtung des Walls...
 
P

PieWie

Nabend zusammen,

sorry aber die letzten Tage waren doch ziemlich verbaut. Allerdings hatte das ganze dann doch etwas Gutes.

Nach einem weiteren Gespräch mit dem besagten Eigentümer, hat er sich bereit erklärt die Baulast zu unterschreiben.
Wir hatten noch mal alle Eigentümer zusammen getrommelt um mit ihm zu sprechen. Nachdem ihm jeder die bestehende Problematik nochmals erklärt hatte, wurde er einsichtig.
Allerdings nicht ohne noch mal einen raus zu hauen:

O-Ton: "Ich finde es toll, dass wir jetzt alle mal zusammensitzen. Im Grunde hatte ich nicht gegen die Baulast, aber ich habe mich schon ausgeschlossen gefühlt"!
Wir sind nicht mehr näher darauf eingegangen, sonst wäre die Situation wieder umgeschlagen. Da wir natürlich nicht direkt einen Termin bei der Stadt bekommen haben,
waren wir bis zuletzt vorsichtig. Er hatte ja schon mal "zugestimmt" und uns dann doch im letzten Moment sitzen lassen.Aber seit letzter Woche Montag ist es dann doch soweit.
Die Aktion hat genau 5 Minuten gedauert und alles war durch. ........ vollkommen UNGLAUBLICH...........!

Jetzt warten wir noch auf unseren Bauantrag. Leider war wohl, seitens der Stadt, noch etwas zu klären (Bauantrag für den Wall usw.).
Daher konnte mir der Sachbearbeiter noch nichts genaues sagen. Hoffen wir mal, dass ich ihnmorgen erreiche und eine Antwort bekomme.

Ich habe auch noch mal bezüglich des Ablehnungsschreibens für den Bauantrag bei besagtem Sachbearbeiter nachgehört.
Der Stempel hätte - seine Worte - nichts zu sagen! Erst wenn er das ganze registriert, würde die Zeit laufen. Er hätte ihn registrieren können, aber die Ablehnung hätte uns dann
50 € gekostet. Gleiches gilt nun auch für eine schriftliche Zusage (die wir für unsere Baufirma brauchen). Die wird uns auch noch mal 50€ kosten (für einen Brief + Porto!!!!).

Also im großen und ganzen ist jetzt hoffentlich alles durch. Im Grunde doch total einfach , oder?!?!?!
Allerdings kann ich jetzt keine wirkliche Lösung für andere aufführen. Hätte schon gerne gewusst, was man noch hätte machen können!

Mein Tipp: Vereinbart ein Treffen und hofft auf einen guten Tag des Idioten!

Danke noch mal für jeden Kommentar und jede Hilfe. Ich werde bestimmt während des Baus noch mal einiges zu fragen haben. Dann bin ich wieder hier

Gruß aus EU!
 
BauPaar

BauPaar

uff, geschafft! Glückwunsch, auch zu dem speziellen Exemplar von (neuem) Nachbarn...

Die Stempel-vs-registriert-Nummer halte ich gelinde gesagt für einen Versuch, sich rauszureden - die Stadt hat innert x Tagen nach Eingang des Antrags zu entscheiden, die interne Laufzeit zwischen dem beleghaften Eingang und dem ersten Anfassen durch Sachbearbeiterchen ist kaum Euer Problem!
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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