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DG
Sag' Deinem Anwalt, er soll sich den Passus im Gesetz u. entspr. Urteile ansehen, wo es um einen für die Stadt zumutbaren Erschließungsvertrag geht. Wenn der vorliegt und durch die Stadt abgelehnt wird, ist die Stadt verpflichtet (!), die Erschließung zu gewährleisten. (Baugesetzbuch §124)Wir haben bereits einen "Vertrag" erstellt den alle unterschrieben haben. Das reicht aber der Stadt nicht.
Das gibt es auch in Deiner Stadt und zwar tausendfach. Leitungen für Telefon, Wasser, Abwasser und Strom werden überwiegend über Grunddienstbarkeiten geregelt, die Variante über eine Baulast wird nur dann gewählt, wenn das bauordnungsrechtlich erforderlich ist. Herauszuarbeiten, dass das in Eurem Fall _nicht_ erforderlich ist, ist Aufgabe Eures Anwalts, s.o. - er muss die Stadt davon überzeugen, dass die Erschließung so wie sie von allen Beteiligten vorgearbeitet wurde, für die Stadt ausreichend, also zumutbar ist.Ich hatte darauf gehofft, dass es unter Dienstbarkeit laufen kann, aber sowas gibt es bei unserer Stadt wohl nicht.
Wenn die Stadt das ablehnt, dann bitte unbedingt schriftlich und dann muss die Stadt eben selbst tätig werden (s.o.) und eine von ihr favorisierte Alternative durchsetzen, i.e. teilw. Enteignung resp. zwangsweise Eintragung einer Baulast. An sowas trauen sich die Kommunen selten ran, weil sie damit wenig Erfahrung haben, die Verfahren langwierig und teuer sind - ich glaube aber, dass man in Eurem Fall die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme rechtfertigen kann, wenn nichts anderes funktioniert.
MfG
Dirk Grafe