Hausbau0815
Auf Grund von mehreren Nachfragen, versuche ich hier mal eine Zusammenfassung des bisherigen Bauverlaufs:
Grundstückskauf 2013
Unterzeichnung Bauvertrag mit GU1 aus Leipziger Umland: 16.05.2018
Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden
Keller: 200 qm Wohnfläche. Beide Doppelhaushälfte zusammen knapp 400 qm
keine Eigenleistungen, ohne Malern und Fußbodenbelag, außer Fliesen
garantierter Pauschalfestpreis: 490.000 €
Einziehen ins DH sollte auf eine Seite meine Tochter mit Familie und andere Seite mein Sohn mit Lebensgefährtin
Seit 2015 in Kontakt mit GU1, auch verschiedene von ihm gebaute Häuser besichtigt und mit den Bauherren gesprochen, keine größeren Probleme
Baubeginn: 8.10.2018
Kelleraushub 1.200 m³ Erde, Entsorgungskosten: 18.000 € extra
später wurde festgestellt, dass mind. 500 m³ zu viel weggefahren wurden, die wurden kostenlos wieder ran gekarrt, aber keine Erstattung der Entsorgungskosten. Es wurde behauptet, dass ich die Abfuhr gewollt hätte und das obwohl ich jeden LKW hinterher geheult habe.
mehrere Besuche der BG Bau und Verhängung 2maligen Baustopp, weil Baugrube nicht die erforderliche Abschrägung hatte, darauf hin wurde eine riesige Baugrube ausgehoben, der die bereits bezahlte Baustraße komplett zum Opfer fiel .
Nach Errichtung des EG (internationale Maurerbrigade ohne Zulassung für Beton- und Mauererarbeiten) kam eine Mail, dass auf Grund statischer Erfordernisse Mehrkosten in Höhe von 1000 € anfallen würden. Das haben wir akzeptiert. Einen Tag später, kam eine neue Mail, dass sich der Herr GU verrechnet hätte, weil einen Balken vergessen und es jetzt über 6.000 € wären. Damit waren wir dann, mit Verweis auf den "garantierten Pauschalfestpreis " nicht mehr einverstanden.
Zeitgleich stellte sich heraus, dass das gesamte Haus mind. 12 cm höher aus der Erde ragte, als geplant, was an den in der Luft hängenden Lichtschächten erkennbar war, die eigentlich in die zukünftigen Stellplätze integriert werden sollten. Dies wurde allerdings erst mal vehement bestritten. Ein weiterer Punkt war die Verfüllung und Verdichtung der Baugrube. Laut Bodengutachten (und das hatte der GU) war der Aushub nicht zum Wiederverfüllen geeignet, da nicht verdichtungsfähig. Genommen wurde er trotzdem und nicht mal verdichtet. Das hatte zur Folge, dass der Boden nachgab und sich das Gerüst gegen den Rohbau lehnte. Weiterhin war unser Keller größer als geplant, was ja an sich nicht schlecht ist, wenn das EG darüber dem angepasst worden wäre. Im Entwurf war beim Keller noch keine Außendämmung vorgesehen. Bei Vertragsabschluss aber schon und zwar 10 cm. Dies wurde dann offenbar nicht an die Planerin weitergegeben. Vertragsabschluss inkl. Außendämmung 16.05.2018, Planungsunterlagen offenbar ohne Außendämmung: 18.06.2018?????
Nach Gießen der Decke EG im Dezember war erst mal Schluss = Baustopp vom GU verhängt. Ich hatte inzwischen einen externen Bauberater eingeschaltet. Am 17.12.2018 Krisengespräch im Büro GU. Zu diesem Zeitpunkt war die Rechnung für die Decke in Höhe von 47.500 € noch nicht bezahlt. Wir einigten uns auf sofortige Überweisung von 40.000 € an den GU und 7.500 € Einbehalt bis zur Mängelklärung unter der Bedingung, dass ab KW2 die Arbeiten weitergeführt werden.
Statt der Weiterführung wurden in KW2 sämtliche Geräte und Materialien abgeholt, Ende Januar auch noch das Gerüst abgebaut. Der GU war nicht erreichbar. Mein Bauberater empfahl mir einen Anwalt, der dann im März die Klage auf Weiterbau einreichte.
Zwischenzeitlich hatten wir einen Gutachter mit der Mängelfeststellung beauftragt, der Mängel im Wert von 31.000 € feststellte. Somit war der GU deutlich überzahlt.
Ab Mai 2018 gingen dann diverse Vergleichsangebote hin und her, ohne Einigung.
Als ich im Juli per Internetrecherche feststellen musste, dass der Herr eine 2. Baufirma gegründet hat, war ich mit den Nerven am Ende, weil mir klar war, auf was das hinaus lief. Ich war dann irgendwann so verzweifelt, dass ich die Ehefrau des GU anrief (Telefonnr. hatte mir ein ebenfalls Geschädigter gegeben, dem hier noch eine besondere Rolle zu kommt, nennen wir ihn Herrn X) und um Einwirkung auf ihren Mann bat. Sie wüsste von all dem nichts. Keine 10 Minuten später erhielt ich einen Anruf von meinem Anwalt, dass sich die Anwältin des GU bei ihm beschwert habe. Kurze Zeit später erhielt ich eine Unterlassungsklage und sollte 1000 € zahlen. Mein Anwalt meinte, dass er mich dazu nicht vertreten kann. Dafür vermittelte mir Herr X (wie gesagt ebenfalls Geschädigter, aber nicht als Bauherr, sondern als Bauunternehmer) seinen Anwalt, der mich da ganz prima raus boxte.
Der Prozesstermin war auf den 4.10.2019 festgelegt. Eine Woche vorher ging der GU den Vergleich mit uns ein, bei dem wir eigentlich ganz gut wegkamen. Er musste die Gerichts – und Anwaltskosten (in Summe knapp 30.000 €) und Schadenersatz (ca. 17.000 €) zahlen.
Wir nur die Vergleichskosten. Per Vergleich verpflichtete er sich, das Haus bis zum 30.11.2019 fertigzustellen. Dieses Datum war allerdings total unrealistisch. Abgesehen davon, dass er erst Mitte Oktober mit dem Weiterbau begonnen hat. Nachdem der Dachstuhl drauf war (es war inzwischen Ende November und wir waren von einer Fertigstellung noch meilenweit entfernt) war wieder Schluss.
Wieder lief alles über die Anwälte. Im Dezember 2019 hat er dann noch die Folie aufs Dach bringen lassen, das war dann seine letzte Amtshandlung. Wir ließen mal wieder den Gutachter kommen, der weitere Mängel feststellte. U.a. waren die Betonwände des überstehenden Kellers bis in die Bewehrung zurück gestemmt worden, so dass die Eisen teilweise sichtbar waren. In einer Doppelhaushälfte wurde im OG eine Zimmertür komplett vergessen. Stützpfeiler fehlten, das Mauerwerk war unvollständig und mangelhaft, etc.
Für Anfang Januar 2020 wurde zwischen den Anwälten ein gemeinsamer Baustellentermin vereinbart. Wer nicht kam war der GU. Seine Anwältin teilte uns mit, dass er seine Firma zum 30.12.2019 veräußert hätte und unsere Ansprüche damit auf die Nachfolgefirma übergehen würden. Wie sich später herausstellte, war diese allerdings eine Briefkastenfirma. Er hatte seine 1. GmbH somit beerdigt und wir hatten die A...Karte.
Im Februar kam dann tollerweise die gerichtliche Vollstreckung des Vergleichs, in dem uns 130.000 € zugesprochen wurden, die GU 1 als Vorschuss an uns zu zahlen hätte, weil er den Vergleich nicht eingehalten hat. Schön. Nur dass der Wisch inzwischen nichts, aber auch gar nichts wert ist.
Über unseren Anwalt erfuhren wir, dass der GU sich bereits Ende Mai 2019 per Gesellschafterversammlung als Geschäftsführer entlasten lies.
Da stellt sich mir doch die Frage, wieso kann er im September einen gerichtlichen Vergleich mit uns eingehen? Wieso kann er im Oktober und November 2019 Rechnungen an uns stellen und diese als Geschäftsführer unterschreiben? Nach Erhalt dieser Informationen habe ich ihn wegen Betrugs angezeigt, aber diese Mühlen mahlen ja bekanntlich langsam. Da die Briefkastenfirma nicht existiert, haben wir nun auch noch die Kostenfestsetzung des Gerichts für die Vollstreckung zu zahlen.
Fortsetzung folgt.
Grundstückskauf 2013
Unterzeichnung Bauvertrag mit GU1 aus Leipziger Umland: 16.05.2018
Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden
Keller: 200 qm Wohnfläche. Beide Doppelhaushälfte zusammen knapp 400 qm
keine Eigenleistungen, ohne Malern und Fußbodenbelag, außer Fliesen
garantierter Pauschalfestpreis: 490.000 €
Einziehen ins DH sollte auf eine Seite meine Tochter mit Familie und andere Seite mein Sohn mit Lebensgefährtin
Seit 2015 in Kontakt mit GU1, auch verschiedene von ihm gebaute Häuser besichtigt und mit den Bauherren gesprochen, keine größeren Probleme
Baubeginn: 8.10.2018
Kelleraushub 1.200 m³ Erde, Entsorgungskosten: 18.000 € extra
später wurde festgestellt, dass mind. 500 m³ zu viel weggefahren wurden, die wurden kostenlos wieder ran gekarrt, aber keine Erstattung der Entsorgungskosten. Es wurde behauptet, dass ich die Abfuhr gewollt hätte und das obwohl ich jeden LKW hinterher geheult habe.
mehrere Besuche der BG Bau und Verhängung 2maligen Baustopp, weil Baugrube nicht die erforderliche Abschrägung hatte, darauf hin wurde eine riesige Baugrube ausgehoben, der die bereits bezahlte Baustraße komplett zum Opfer fiel .
Nach Errichtung des EG (internationale Maurerbrigade ohne Zulassung für Beton- und Mauererarbeiten) kam eine Mail, dass auf Grund statischer Erfordernisse Mehrkosten in Höhe von 1000 € anfallen würden. Das haben wir akzeptiert. Einen Tag später, kam eine neue Mail, dass sich der Herr GU verrechnet hätte, weil einen Balken vergessen und es jetzt über 6.000 € wären. Damit waren wir dann, mit Verweis auf den "garantierten Pauschalfestpreis " nicht mehr einverstanden.
Zeitgleich stellte sich heraus, dass das gesamte Haus mind. 12 cm höher aus der Erde ragte, als geplant, was an den in der Luft hängenden Lichtschächten erkennbar war, die eigentlich in die zukünftigen Stellplätze integriert werden sollten. Dies wurde allerdings erst mal vehement bestritten. Ein weiterer Punkt war die Verfüllung und Verdichtung der Baugrube. Laut Bodengutachten (und das hatte der GU) war der Aushub nicht zum Wiederverfüllen geeignet, da nicht verdichtungsfähig. Genommen wurde er trotzdem und nicht mal verdichtet. Das hatte zur Folge, dass der Boden nachgab und sich das Gerüst gegen den Rohbau lehnte. Weiterhin war unser Keller größer als geplant, was ja an sich nicht schlecht ist, wenn das EG darüber dem angepasst worden wäre. Im Entwurf war beim Keller noch keine Außendämmung vorgesehen. Bei Vertragsabschluss aber schon und zwar 10 cm. Dies wurde dann offenbar nicht an die Planerin weitergegeben. Vertragsabschluss inkl. Außendämmung 16.05.2018, Planungsunterlagen offenbar ohne Außendämmung: 18.06.2018?????
Nach Gießen der Decke EG im Dezember war erst mal Schluss = Baustopp vom GU verhängt. Ich hatte inzwischen einen externen Bauberater eingeschaltet. Am 17.12.2018 Krisengespräch im Büro GU. Zu diesem Zeitpunkt war die Rechnung für die Decke in Höhe von 47.500 € noch nicht bezahlt. Wir einigten uns auf sofortige Überweisung von 40.000 € an den GU und 7.500 € Einbehalt bis zur Mängelklärung unter der Bedingung, dass ab KW2 die Arbeiten weitergeführt werden.
Statt der Weiterführung wurden in KW2 sämtliche Geräte und Materialien abgeholt, Ende Januar auch noch das Gerüst abgebaut. Der GU war nicht erreichbar. Mein Bauberater empfahl mir einen Anwalt, der dann im März die Klage auf Weiterbau einreichte.
Zwischenzeitlich hatten wir einen Gutachter mit der Mängelfeststellung beauftragt, der Mängel im Wert von 31.000 € feststellte. Somit war der GU deutlich überzahlt.
Ab Mai 2018 gingen dann diverse Vergleichsangebote hin und her, ohne Einigung.
Als ich im Juli per Internetrecherche feststellen musste, dass der Herr eine 2. Baufirma gegründet hat, war ich mit den Nerven am Ende, weil mir klar war, auf was das hinaus lief. Ich war dann irgendwann so verzweifelt, dass ich die Ehefrau des GU anrief (Telefonnr. hatte mir ein ebenfalls Geschädigter gegeben, dem hier noch eine besondere Rolle zu kommt, nennen wir ihn Herrn X) und um Einwirkung auf ihren Mann bat. Sie wüsste von all dem nichts. Keine 10 Minuten später erhielt ich einen Anruf von meinem Anwalt, dass sich die Anwältin des GU bei ihm beschwert habe. Kurze Zeit später erhielt ich eine Unterlassungsklage und sollte 1000 € zahlen. Mein Anwalt meinte, dass er mich dazu nicht vertreten kann. Dafür vermittelte mir Herr X (wie gesagt ebenfalls Geschädigter, aber nicht als Bauherr, sondern als Bauunternehmer) seinen Anwalt, der mich da ganz prima raus boxte.
Der Prozesstermin war auf den 4.10.2019 festgelegt. Eine Woche vorher ging der GU den Vergleich mit uns ein, bei dem wir eigentlich ganz gut wegkamen. Er musste die Gerichts – und Anwaltskosten (in Summe knapp 30.000 €) und Schadenersatz (ca. 17.000 €) zahlen.
Wir nur die Vergleichskosten. Per Vergleich verpflichtete er sich, das Haus bis zum 30.11.2019 fertigzustellen. Dieses Datum war allerdings total unrealistisch. Abgesehen davon, dass er erst Mitte Oktober mit dem Weiterbau begonnen hat. Nachdem der Dachstuhl drauf war (es war inzwischen Ende November und wir waren von einer Fertigstellung noch meilenweit entfernt) war wieder Schluss.
Wieder lief alles über die Anwälte. Im Dezember 2019 hat er dann noch die Folie aufs Dach bringen lassen, das war dann seine letzte Amtshandlung. Wir ließen mal wieder den Gutachter kommen, der weitere Mängel feststellte. U.a. waren die Betonwände des überstehenden Kellers bis in die Bewehrung zurück gestemmt worden, so dass die Eisen teilweise sichtbar waren. In einer Doppelhaushälfte wurde im OG eine Zimmertür komplett vergessen. Stützpfeiler fehlten, das Mauerwerk war unvollständig und mangelhaft, etc.
Für Anfang Januar 2020 wurde zwischen den Anwälten ein gemeinsamer Baustellentermin vereinbart. Wer nicht kam war der GU. Seine Anwältin teilte uns mit, dass er seine Firma zum 30.12.2019 veräußert hätte und unsere Ansprüche damit auf die Nachfolgefirma übergehen würden. Wie sich später herausstellte, war diese allerdings eine Briefkastenfirma. Er hatte seine 1. GmbH somit beerdigt und wir hatten die A...Karte.
Im Februar kam dann tollerweise die gerichtliche Vollstreckung des Vergleichs, in dem uns 130.000 € zugesprochen wurden, die GU 1 als Vorschuss an uns zu zahlen hätte, weil er den Vergleich nicht eingehalten hat. Schön. Nur dass der Wisch inzwischen nichts, aber auch gar nichts wert ist.
Über unseren Anwalt erfuhren wir, dass der GU sich bereits Ende Mai 2019 per Gesellschafterversammlung als Geschäftsführer entlasten lies.
Da stellt sich mir doch die Frage, wieso kann er im September einen gerichtlichen Vergleich mit uns eingehen? Wieso kann er im Oktober und November 2019 Rechnungen an uns stellen und diese als Geschäftsführer unterschreiben? Nach Erhalt dieser Informationen habe ich ihn wegen Betrugs angezeigt, aber diese Mühlen mahlen ja bekanntlich langsam. Da die Briefkastenfirma nicht existiert, haben wir nun auch noch die Kostenfestsetzung des Gerichts für die Vollstreckung zu zahlen.
Fortsetzung folgt.