I
Icke_69
Grundsätzlich ist es so, dass diese in der Abschlussrechnung als Abzugsposten aufgeführt sind.
Sollten sie auf mündlicher Nebenabrede beruhen und in deinem Vertrag stehen, dass nur beiderseitig unterschriebene (also schriftliche-) Änderungen zum Vertrag bindend sind, kannst Du froh sein, wenn Sie dann aufgeführt sind.
Sollten sie auf mündlicher Nebenabrede beruhen und in deinem Vertrag stehen, dass nur beiderseitig unterschriebene (also schriftliche-) Änderungen zum Vertrag bindend sind, kannst Du froh sein, wenn Sie dann aufgeführt sind.