Hallo, was den meisten m.E. noch nicht bewusst ist ist, dass ein Gebäude das die EE Klasse erreichen soll wahrscheinlich nicht mehr ohne kontrollierte Lüftungsanlage auskommt. Im Bundesanzeiger steht hierzu unter dem Kapitel Technische Mindestanforderungen:
Bei der Realisierung von Effizienzhäusern ist stets zu prüfen, ob Maßnahmen zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung erforderlich sind. Hierzu ist ein Lüftungskonzept zu erstellen, in dem der erforderliche Außenluftvolumenstrom und die Lösung zur Umsetzung spezifiziert werden, zum Beispiel unter Anwendung der DIN 1946-6. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr.
Sollte man also darauf achten, was sich da die KfW vorstellt, um die Förderug zu erhalten. Die zitierte Din beschreibt z.B. als Minimum den Fechteschutz bei zeitweiliger Abwesenheit. Bei Abwesenheit fällt manuelle Lüftung ja weg, ist ja keiner da.....