Über SMP kreist der Pleitegeier...
Hier ein Bericht zu unsere Erfahrungen mit SMP Immobilien:
Wir entdeckten Anfang Januar 2010 eine Anzeige von Frau S. über den Neubau von „4 modernen Doppelhaushälften in Gräfelfing“ (Leharstraße). Da uns die Kaufpreise mit 369.000 € bis 389.000 € als ausgesprochen günstig erschienen und wir mehr Informationen zu dem Projekt haben wollten, vereinbarten wir sofort einen Gesprächstermin in den Geschäftsräumen von SMP in Unterföhring. Dort erhielten wir ein Exposé, eine ausführliche Bau- und Leistungsbeschreibung sowie eine Reservierungsvereinbarung. Sowohl Frau S. als auch der Vertreter der eigentlichen Baufirma (Jura - Planungsbüro GmbH) machten auf uns einen seriösen und professionellen Eindruck. Nachdem wir uns auf der Rückfahrt von Unterföhring noch das Grundstück angeschaut hatten, waren wir uns wortlos darüber einig, dass das unsere Immobilie werden sollte. Also rief ich noch während der Fahrt Frau S. an und bekundete unser Interesse, woraufhin mir diese klar machte, dass eigentlich schon alles zu spät sei und wir nur noch durch die Zahlung einer Reserverungegebühr den Vertragsschluss mit anderen Interessenten abwenden könnten. Obwohl ich als Schwabe eigentlich nie einen Pfennig ohne umfangreiche Recherchen und ohne Gegenleistung herausrücke, ließ ich mich schließlich doch dazu überreden 2.000 € an Frau S. zu überweisen. Was sollte auch schief gehen, wenn die Reservierungsgebühr bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags zurückerstattet wird…
Erst bei den anschließenden Nachforschungen stellte sich heraus, dass das uns angebotene Grundstück, ausgehend vom aktuellen Bodenrichtwert, um 52.200 € überteuert war und in nächster Nähe eine Umgehungsstraße gebaut werden sollte. Zudem entdeckte ich, dass auch ein anderer Makler „unser“ Grundstück zu einem wesentlich günstigeren Kaufpreis im Angebot hatte und somit die in der uns von Frau S. übersandten Kostenzusammenstellung auftauchende „Projektierung VOSS“ i.H.v. 6.000 € eigentlich nur eine versteckte, zweite Maklergebühr darstellte. Als ich bei dem „VOSS-Makler“ unter falschem Namen anrief, war dieser natürlich gerne bereit mir das Grundstück zu verkaufen, was mich langsam an der Wirksamkeit unserer Reservierung zweifeln ließ… Als ich schließlich noch herausfand, dass die von uns geplante Einliegerwohnung, entgegen der Aussage von Frau S., baurechtlich nicht genehmigungsfähig gewesen wäre und auch die Grunderwerbsteuer für das gesamte Projekt hätte bezahlt werden müssen, verabschiedeten wir uns von „unserem“ Grundstück in der Leharstraße.
Jetzt galt es nur noch unsere Reservierungsgebühr zurück zu bekommen. Anrufe, freundliche und schließlich unfreundliche E-Mails blieben nun aber unbeantwortet. Nachdem ich mich im Zwangsvollstreckungsrecht wieder fit gemacht hatte, verschickte ich die erste, zweite und dritte Mahnung. Auch hierauf erfolgte keine Reaktion. Schließlich erwirkte ich den Erlass eines Mahn- und dann Vollstreckungsbescheid. Leider konnte auch diese Maßnahme, wenn wundert es, Frau S. nicht beeindrucken. Damit blieb nur noch die Möglichkeit den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung zu beauftragen, was nichts daran änderte, dass unsere 2.000 € verschollen blieben! Stattdessen muss die liebe Frau S. am 13. Oktober den guten, alten Offenbarungseid (sog. Eidesstattliche Versicherung) ablegen…oder ins Gefängnis einrücken, was uns fast lieber wäre! Aus allem kann man leider nur die Schlussfolgerung ziehen, dass bei der guten Frau S. wohl nichts mehr zu holen ist. Welcher Geschäftsmann, der zudem mit seinem Privatvermögen haftet, würde es schon zu Offenbarungseid kommen lassen, wenn daran Auskunfteien sehr interessiert sind und die Kreditwürdigkeit in der Folge einen ungeahnten Tiefflug erlebt!?
Wir haben inzwischen unser
Traumhaus gefunden und „unser“ Grundstück in der Leharstraße…tja, das ist immer noch Brachland