Fast alle Kreditverträge können widerrufen werden - EuGH

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Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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Wiesel29

Wo ist eigentlich das Problem einfach zu sagen, dass es dieses Schlupfloch gibt und man jetzt ausnutzen will.
Es ist und war doch wohl jedem klar was es mit der Widerrufsbelehrung auf sich hat. Egal wie verständlich oder unverständlich das geschrieben ist.
Wären wir betroffen würde ich das aber natürlich, höchst egoistisch, auch nutzen. Damit würden wir unsere Zinskosten um 15.000€ verringern. Da wäre man ja richtig schön blöd das zu verschenken.
Fast jeder denkt zuerst an sich. Mal sind die Banken im Vorteil und jetzt hat sich für einige Kunden eben ein solcher Vorteil eröffnet.
 
E

Evolith

Klär hättest du widersprechen können. Ist überspitzt ein Einzeiler "Hiermit widerrufe ich mit sofortiger Wirkung [..]". Und wann jetzt die 14-tägige Frist endet ist vollkommen egal, du wirst ja nicht am Tag 14 erst auf die Idee kommen zu widerrufen.


Falsch, ein Widerruf braucht keine Begründung! Es geht nur darum, wann die 14-tägige Frist anfängt und endet.

Nochmal: Jeder der Widerrufen wollte, hätte das hinbekommen, egal wie viele Verweise da sind. Diese ganze Paragraphenreiterei und abstrakten Verweise betreffen nur hypothetische Randfälle von Leuten, die auf dem letzten Drücker in einer Nacht und Nebelaktion noch kurz vor Mitternacht den Widerruf in den Briefkasten der Bank schieben. Und erst wenn die Bank sagt, die Frist sei abgeklaufen würde man sich mit diesen Paragraphen rumschlagen müssen.
Ich meine zu wissen, dass das klassische Widerrufsrecht 14 Tage andauert und ohne Begründung abgegeben werden kann. Aber genau weiß ich es eben nicht und aus dem Text in unserem Vertrag würde ich auch nicht darauf schließen können. Ich gestehe, ich habe mich damit auch null befasst. Eventuell haben sie sogar was dazu gesagt, ist aber in der Hülle und Fülle an Informationen vorbei gerauscht.
Wir mussten es zum Glück auch nicht in Anspruch nehmen. Dagegen kenne ich aber einige, die das Widerspruchsrecht in Anspruch genommen haben. Ob meine 3 Bekannte jetzt nur statistische Ausfälle waren oder das doch häufiger vorkommt, weiß ich nicht.

Fakt ist, das Widerspruchsrecht ist arg kompliziert formuliert (von Buch A zu B zu C, wieder zu A). Es hätte auch gereicht, gleich das Ziel zu nennen.
Es hätte auch verbraucherfreundlicher formuliert werden können, was andere Banken bewiesen haben. Das das EuGH jetzt gegen die Banken entschieden hat, ist Pech.
Ich lasse es durchrechnen und wenn es sich lohnt (also nicht nur ein Tausender bei raus springt), dann werden wir widersprechen und wechseln. Ich freue mich über diese nette kleine Lücke.
 
Tolentino

Tolentino

[...] dass er 14 Tage ab Unterschrift widerrufen kann.
Eben nicht. Da fehlt nämlich, dass die Widerrufsfrist frühestens zu laufen beginnt, sobald man ordentlich über das Widerrufsrecht informiert worden ist. Das gilt auch bei einem ganz normalen Warenkauf im Internet. Bestellte man z.B. eine Festplatte und würde nicht im Bestellprozess und kurz danach noch mal per Mail in der Bestellbestätigung über das Widerrufsrecht belehrt, würde die Frist nicht beginnen. Wenn dann auch im Paket keine Widerrufsbelehrung vorhanden wäre könnte man auch 30 Tage nach Erhalt der Ware noch widerrufen.
Knackpunkt ist immer, dass man ordentlich über sein Widerrufsrecht belehrt werden muss.
Insofern setzt das Urteil des EUGH nicht bei der Frist als solche an, sondern bei der ordentlichen Belehrung über das Recht!

Beim Verbraucherdarlehen könnten ja nun noch mehr "frühestens wenn" - Bedingungen eintreten (das weiß ich jetzt nicht).
So könnte es ja sein, dass ich sehrwohl drei Wochen nach der Unterschrift schon ein besseres Angebot einer konkurrierenden Bank erhalten hätte, das aber nicht wahrnahm, in der Annahme, dass ich bei der ersten Bank nicht mehr widerrufen konnte, da in der Belehrung ja erst mal 14 Tage drin steht. Aber es selbst nach alter Belehrungsform bei genauem Lesen und Verstehen aller verwiesenen Gesetzestexte die Widerrufsfrist z.B. erst 26 Tage nach meiner Unterschrift abgelaufen wäre. Mir wäre es also selbst nach damaliger Gesetzesgebung möglich gewesen, von meinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, da die Frist im Bsp. nicht ab Datum meiner Unterschrift sondern eben später begann zu laufen.
In diesem Falle wäre ich durch die (mit Absicht?!) unklare Belehrung irregeführt worden.
Darauf will wohl der EUGH hinaus.

So einfach ist die Kiste eben nicht. Vertragsmoral hin - oder her.
 
M

Maschi33

Hast du dir mal so einen Text durchgelesen bzw. versucht den in den verschiedenen Gesetzestexten nachzuvollziehen? Da wirst du 3 mal im Kreis geschickt. Nachdem ich zum zweiten mal im gleichen Gesetzbuch gelandet bin, habe ich aufgegeben. Hätten die Banken es klar und deutlich haben wollen, dann wäre das ohne Probleme machbar gewesen. So hörst du beim vierten Verweis auf, zu verstehen, worauf dein Widerspruch basieren darf.
In unserem Fall hätten wir klar gar nicht widersprechen wollen, aber ich hätte es auch gar nicht so ohne weiteres gekonnt, weil ich null verstanden hätte. Und da setzt das Urteil völlig zu Recht an und "straft" die Banken ab.
Ein "ab Unterschrift hast du 2 Wochen Zeit zu widersprechen" hätte auch getan. Das haben andere Verträge und das ist gültig.
Nein man hat es (ob mit Absicht oder einfach weil man so verquer denkt) unglaublich kompliziert gemacht, das du als Laie nicht weißt, was möglich ist.
Warum sollte ich das nicht nutzen, wenn ich dabei ne Menge Geld sparen kann? Aus reiner Nächstenliebe zur Bank? Ne da bin ich raus.
Meine ganz ehrliche Meinung: Wer sich so dämlich stellt, der sollte meines Erachtens erst gar keinen Kreditvertrag über Hunderttausende von Euro unterschreiben dürfen.
 
Tolentino

Tolentino

Meine ganz ehrliche Meinung: Wer sich so dämlich stellt, der sollte meines Erachtens erst gar keinen Kreditvertrag über Hunderttausende von Euro unterschreiben dürfen.
Mit dem Argument könnte man auch gleich das Widerrufsrecht aufheben. Kann man ja gerne als These vertreten...

Und eigentlich darf man dann nicht unterschreiben, sondern sollte eine klare Formulierung verlangen .
Hat jetzt Evolith nicht so beschrieben. Aber es kann ja manchmal sein, dass man glaubt etwas verstanden zu haben, es aber falsch versteht. Man kommt also gar nicht darauf zu fragen. Und dann?
Manche würden sagen: Na dann ist das ja auch ok so für dich gewesen.
Das der Verkäufer aber einen Informationsvorteil gegenüber dem Käufer hat, ist aber nicht von der Hand zuweisen. Wie also verhindern, dass das zum Nachteil des Verbrauchers ausgenutzt wird?

Ich finde Verbraucherschutz gut und wichtig. Ich finde es auch wichtig, dass man erwachsene Menschen als mündige Wesen betrachtet. Irgendwo dazwischen muss der Gesetzgeber halt eine Balance finden. Dem einen schmeckt's, dem anderen nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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