Also unsere Widerrufsbelehrung vom Ratenkredit bei der ING-DiBa beinhaltet schon mal §492. Natürlich kenne ich mich damit nicht gut genug aus, um daraus jetzt echte Schlüsse ziehen zu können, aber immerhin habe ich das schon mal gefunden. Bei der Baufinanzierung derselben Bank konnte ich zumindest diesen Paragrafen nicht finden, dafür aber 2 andere.