Bin da jetzt nicht sicher, aber wenn ich das richtig verstehe hat ein Widerruf andere Folgen als eine Kündigung.
Wie die genau sind, kann ich jetzt nicht sagen.
Hat denn schon mal jemand geschaut, ob er den entsprechenden Absatz in seiner Widerrufsbelehrung hat?
Ich zitiere mal aus den Kommentaren unter dem Video von der Kanzlei WBS:
"beim Immobiliendarlehen einigt man sich vorher mit der Bank meist auf einen niedrigeren Zins oder man besorgt sich vorher ein neues Darlehen, so dass die Darlehen nahtlos ineinander übergehen. Ansonsten wäre die Rückzahlung des Darlehens tatsächlich relativ zügig - nach 30 Tagen - fällig "
Ich denke mir halt, das sind richtige Anwälte. Die sollten schon halbwegs wissen, was sie da so erzählen...
Für mich hört es sich bisher recht plausibel an.