Yaso2.0
Es gibt noch kein BGH Urteil im Anschluss an das Urteil vom EuGH.Welches Urteil vom BGH steht denn dazu noch aus - und wie sollte das ausfallen, wenn nicht in Übereinstimmung mit dem EuGH? Ober sticht Unter ...
Ober sticht Unter dachte ich auch, dem ist aber wohl nicht so.
Meine weiteren Recherchen haben lediglich ergeben, dass das OLG Rostock (Az. 1b 1U 1/19) seine Auffassung bzgl. eines Kreditwiderrufs ändert und der Sichtweise des BGH folgt. Das Gericht hat den Parteien nahegelegt, sich zu vergleichen.
Dies habe ich heute meiner Bank auf ihre kurze ablehnende Antwort vom 17.4. geantwortet, mit dem Hinweis, dass ich einen Vergleich erzielen möchte.
Mal sehen, was da zurückkommt.