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Sag´ mir mal die Beitragsnummer der jüngsten Version, dann gebe ich gerne meinen Senf dazu. Wie Du an meinen Zitaten siehst, muß man hier im übrigen keineswegs Full Quote Zitate machen. Ich habe mir inzwischen den Bebauungsplan und dessen Begründungsroman zur Brust genommen und kann teilweise Entwarnung geben - in einem ganzen Plan sind die Dinge verständlicher und oftmals weniger dramatisch als in den Thumbnails, die leider viele Fragesteller knapp um ihre Grundstücksgrenzen ausgeschnitten hier einstellen.Siehst du denn jetzt schon, dass der aktuelle Grundriss gegen den Bebauungsplan verstößt?
Mein Anfangsverdacht auf Leitungsrechten dienende Flächen hat sich nicht erhärtet. Die hellbraun dargestellten Flächen jenseits der blauen Linien sollen einen nur wenig genau beschriebenen Gartengürtelcharakter haben, möglicherweise hat Dein Pool also doch Chancen - verwechsele hier dennoch nicht Verfahrensfreiheit und Blanko-Freibrief. Die Sonderflächen Ga/Cp Deines linken Nachbarn haben sich in der großräumigen Betrachtung und Lektüre der Plandokumente als Flächen für den Zweck herausgestellt, daß Dein Nachbar zwischen die Baufenster für sein Haus und ein Doppelhaus in seinem hinteren Grundstücksteil Stellplätze auch überdachter oder eingehauster Form anlegen darf. Sie bedeuten also nicht hoch wahrscheinlich, daß er Dir eine Garage ausgerechnet an den Zaun kleben will. Zu Katjas Frage nach dem Zwerchhaus äußert sich die Planbegründung auf Seite 46 unter 6.1.3 uneindeutig: zwar werden Vor- und Rücksprünge bis zu 1,5 m Tiefe über maximal ein Drittel der Hausseitenlänge erlaubt, wiederum mit ausdrücklicher Ausnahme der Baulinie an der Nibelungenstraße.
Mit justiziablen Schlechtleistungen Deines Architekten wirst Du obwohl ich außer Abstand wenig von ihm halte, wohl den Atem für zwei oder drei Instanzen (und einen fähigen Gutachter) brauchen. Soweit ich die zwischenzeitlichen weiteren Beiträge bis hier alle gelesen habe, bleibt Dir also nur, künftig dominanter aufzutreten - übe also vor dem Spiegel, daß Du nicht Untertanin, sondern Auftraggeberin bist.