Grundriss Einfamilienhaus ca. 160qm - Verbesserungsvorschläge?

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E

Escroda

Kannst Du hierzu vllt etwas sagen?
No risk, no Fun.
Ist das möglich?
Möglich schon, aber illegal.
Ich weiß nicht, was geprüft wird. Wenn in NRW nach Genehmigungsfreistellung gebaut wird, wird im Allgemeinen gar nichts geprüft, im vereinfachten Verfahren nur stichprobenhaft. Und bei Euch wird der Storch die geplanten Kinder 2 und 3 vermutlich auch erst nach der Bauabnahme bringen. Dennoch bleibt ein Restrisiko, welches ich nicht abzuwägen vermag.
 
K

kklk18

Gut zu wissen
Dass die Bank guckt, verstehe ich. Ist ja deren Sicherheit und es wäre blöd, wenn auf dem Grundstück nur ein Gartenhaus steht, wir dafür aber 5x im Jahr auf die Malediven fahren ...
die Bank hat aber auch schon gesagt, dass sie nun nicht nachmessen und prüfen, ob das Fenster tatsächlich an der Stelle wie geplant ist, sondern das Haus den Wert erreicht, wie die Bank es ursprünglich bewertet hat.
 
Y

ypg

Sicherheit und es wäre blöd, wenn auf dem Grundstück nur ein Gartenhaus steht, wir dafür aber 5x im Jahr auf die Malediven fahren ...
Die Bank sichert sich anders ab, was mit dem Geld passiert. Dafür gibt es Bautenstandspläne.

Ich würde es aus folgenden Gründen nicht machen: wenn irgendetwas in dem Zimmer passiert, zb ein Brand durch spielende Kinder (nur mal so als Beispiel, gibt es immer wieder, dann und wann mal), prüft die Gebäudeversicherung bzw. Sachverständiger, Polizei und Feuerwehr. Folge: Die Versicherung wird nicht zahlen.
Für mich wäre das keine Lösung.
 
Zuletzt bearbeitet:
K

kklk18

Also bei den Gebäudeversicherungen, die ich kenne, mussten nie Unterlagen vom Bauantrag mit eingereicht werden. Vielleicht hast du da andere Erfahrungen?
Ehrlich gesagt, hab ich aber ganz andere Sorgen als finanzielle, wenn es im Kinderzimmer brennt. (Wobei man natürlich immer davon ausgeht, dass dies nicht passiert. Aber das gilt ja bekanntlich für alle Versicherungen )

Im Übrigen werden doch gerade im Rahmen des Niedrigzinsniveaus sehr viele Althäuser saniert und komplett neu gemacht (im Innenausbau). Da braucht man ja auch keine Baugenehmigung, wenn Bad mit Küche getauscht wird, der Grundriss durch Einzug oder Abriss von Wänden geändert wird, etc. Zumindest bei uns im Freundeskreis. Da wird auch viel in Eigenregie nach dem Kauf gemacht, sodass ich ansonsten nicht glaube, dass es bekannt ist, falls es genehmigungspflichtig ist.
Wir werden jetzt wohl tatsächlich oben einen Abstellraum erstellen, der auch als solcher dient. Bis eine Raumänderung erfolgt, werden noch einige Jahre aufgrund der Familienplanung vergehen und dann werden wir mal sehen, was wir machen...
 
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Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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