OWLer
Heute mal früh wach - kann nicht schlafen. Hat zwei Gründe.
1. Grund ist sehr erfreulich.
Die Küche wurde Freitag geliefert und wird heute und morgen aufgebaut. Zudem macht der Elektriker heute den Rest fertig. Auch kommen die Innentüren.
Ab Mittwoch kommt der Fliesenleger dann endlich wieder und macht Flur und Gästebad. Da wurden die falschen Fliesen geliefert und passten für eine zeitnahe Nachlieferung nicht ehr auf den LKW. Jetzt war er hinter die anderen Gewerke nach hinten gerutscht.
Es passiert so viel in so kurzer Zeit jetzt. Habe gestern noch das Parkett im Flur gelegt und muss noch die Korkstreifen einkleben. Bin mega gespannt, wie das mit Türen nach der Arbeit aussieht!
Leider kommt der Maler vermutlich erst im November wieder. Der war so schnell gestartet und hat super Arbeit geleistet, war dann aber von unserem Treppen-Missgeschick ausgebremst, bis andere Kunden nun an der Reihe sind.
EINZUG SOLL DER 19.10. SEIN! Bin so aufgeregt! :)
2. Grund ist leider nicht so erfreulich. Ich lese mir gerade die §27 - §30 des Nachbarschaftsgesetzes NRW durch.
Unsere Nachbarn wollten ursprünglich das Geländeniveau nicht verändern und somit natürlich zu uns Niederschlag entwässern. Auf Terrasse und Co. hatte ich sie schon angesprochen, da sollte eben auch auf dem Grundstück entwässert werden. Eine Drainage oder Abfluss in Regenwasserschacht ist nicht vorgesehen.
Da alle mit L-Steinen abgeböscht haben, meinte ich zu ihnen, dass das doch auch eine saubere Lösung wäre. Aber da hatte ich - solange das Geländeniveau nicht geändert oder versiegelt - keinen Anspruch drauf. Wäre halt schön gewesen, für einen sauberen Übergang.
Nun haben sie aber doch umfangreich modelliert und sind deutlich über dem natürlichen Boden. Da wir schon die ersten Starkregenereignisse hatten, möchte ich es nun wirklich nicht darauf ankommen lassen, dass wir deren Oberflächenwasser auf unseren Keller zulaufen lassen.
Die sind echt richtig nett, aber möchten keine L-Steine oder Mauer an der Grenze errichten, das haben sie deutlich gemacht. Unsere AUfgabe ist es nun, sie mit sanften Druck dahin zu bringen. Noch stehen immerhin die Maschinen der Gartenlandschaftsbauer dort vor Ort. Mit Paragraphen oder ANwalt möchte ich das wirklich nicht regeln. Habe mir aber alles schon mal als Unterstützung ausgedruckt.
Naja, erst heute Nachmittag das Erfreuliche, danach ggf. die Pflicht.
1. Grund ist sehr erfreulich.
Die Küche wurde Freitag geliefert und wird heute und morgen aufgebaut. Zudem macht der Elektriker heute den Rest fertig. Auch kommen die Innentüren.
Ab Mittwoch kommt der Fliesenleger dann endlich wieder und macht Flur und Gästebad. Da wurden die falschen Fliesen geliefert und passten für eine zeitnahe Nachlieferung nicht ehr auf den LKW. Jetzt war er hinter die anderen Gewerke nach hinten gerutscht.
Es passiert so viel in so kurzer Zeit jetzt. Habe gestern noch das Parkett im Flur gelegt und muss noch die Korkstreifen einkleben. Bin mega gespannt, wie das mit Türen nach der Arbeit aussieht!
Leider kommt der Maler vermutlich erst im November wieder. Der war so schnell gestartet und hat super Arbeit geleistet, war dann aber von unserem Treppen-Missgeschick ausgebremst, bis andere Kunden nun an der Reihe sind.
EINZUG SOLL DER 19.10. SEIN! Bin so aufgeregt! :)
2. Grund ist leider nicht so erfreulich. Ich lese mir gerade die §27 - §30 des Nachbarschaftsgesetzes NRW durch.
Unsere Nachbarn wollten ursprünglich das Geländeniveau nicht verändern und somit natürlich zu uns Niederschlag entwässern. Auf Terrasse und Co. hatte ich sie schon angesprochen, da sollte eben auch auf dem Grundstück entwässert werden. Eine Drainage oder Abfluss in Regenwasserschacht ist nicht vorgesehen.
Da alle mit L-Steinen abgeböscht haben, meinte ich zu ihnen, dass das doch auch eine saubere Lösung wäre. Aber da hatte ich - solange das Geländeniveau nicht geändert oder versiegelt - keinen Anspruch drauf. Wäre halt schön gewesen, für einen sauberen Übergang.
Nun haben sie aber doch umfangreich modelliert und sind deutlich über dem natürlichen Boden. Da wir schon die ersten Starkregenereignisse hatten, möchte ich es nun wirklich nicht darauf ankommen lassen, dass wir deren Oberflächenwasser auf unseren Keller zulaufen lassen.
Die sind echt richtig nett, aber möchten keine L-Steine oder Mauer an der Grenze errichten, das haben sie deutlich gemacht. Unsere AUfgabe ist es nun, sie mit sanften Druck dahin zu bringen. Noch stehen immerhin die Maschinen der Gartenlandschaftsbauer dort vor Ort. Mit Paragraphen oder ANwalt möchte ich das wirklich nicht regeln. Habe mir aber alles schon mal als Unterstützung ausgedruckt.
Naja, erst heute Nachmittag das Erfreuliche, danach ggf. die Pflicht.