Grundriss Neubau Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten, Wohnfläche ca. 350m²

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Y

ypg

Hier noch schlichter: TK im Haus inkl. Fahrradraum... dann kommt es auch irgendwann mit der Grundflächenzahl hin
Die Carports sind je 3,20 x 6,00, ein Stellplatz vor dem Carport an dem TK-Raum. das Gelbe ist eine Müllbox
Bildschirmfoto 2024-08-30 um 16.14.50.png
 
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nevzatc21

Weil es um Grundlagen geht.
Du kommst mit einem Entwurf, wo keine Stellplätze eingezeichnet sind, sondern eine Doppelgarage.
Du kommst mit einem Technikraum, welcher keiner sein kann.
Hallo,

ich verstehe deinen Standpunkt und habe die Infos nachgereicht. Wie gesagt ging es bei meiner Problemstellung um das innere der Wohnungen, Balkon und Terrasse insbesondere. Daher waren diese Infos nicht dabei.

Der Technikraum in der Größe ist ausreichend. Da hat eine Fernwärmestation, ein Zählerschrank sowie die Wasseranschlussleitungen ausreichend platz. Natürlich wäre größer besser, aber da ich hier eine finanzielle Absicht habe muss ich die Wohnflächen maximieren und Nutzflächen minimieren. Das ist leider notwendig.

Nun aber mal zu den Fakten:

Grundstück ist 523qm groß mit Grundflächenzahl 0,4. Damit darfst Du knapp 210qm überbauen.
Zusätzlich darfst Du nach § 19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung, sofern im Bebauungsplan nichts anders steht, die Grundflächenzahl bis zu 50% für Nebenanlagen überschreiten.

Dein Haus hat so ca. 180qm als Grundfläche (inkl. Terrasse)

Dir verbleiben also noch 30qm reelle QM, dazu 105qm (50% von 209qm), also gesamt 135qm für Zufahrten und Stellplätze sowie weitere Nebenanlagen (hier Schuppen für Geräte, Fahrräder und Kinderwagen)

Dein Grundstück hat 19 Meter in Breite. Wenn man also einen Stellplatz mit 6 Meter Tiefe (6x3 Stellplatz entspricht einem Stellplatz in einer Komfortausführung passend zum Haus und Wohnung, Breite wollen wir mal außer Acht lassen) ausweisen will, braucht es vor dem Haus 7-8 Meter. Denn man muss ja noch auf dem Grundstück vom Pkw-Stellplatz an der Grenze zum Hauseingang kommen, ohne das Grundstück verlassen zu müssen. Und die Stoßstange sollte auch nicht auf dem Bürgersteig ragen. Zudem klebt man auch nicht am Haussockel und die Barrierefreiheit mind. 1,5 Stellplätze muss gewährleistet sein.

Dann ist man bei 19 x 7 (erst einmal die Minimalversion) schon bei 133qm. Dann zwei Stellplätze seitlich, die addieren dann die Summe auf 169qm.
Und dann kommen noch Schuppen und Wege zum Schuppen dazu: Schuppengrundfläche 2 x 6qm mit einem Meter Abstand/Zuwegung zum Stellplatz macht dann PimalDaumen 151qm. Das ist schon über das erlaubte Maß.


Deine eingezeichneten Stellplätze: EG (barrierefrei) schaut auf einen Stellplatz, der nicht barrierefrei sein kann. Er schaut auf ein fremdes Fahrzeug. Die Schuppen bedecken die Fenster der EG-Wohnung.

Und ja: gefangene Stellplätze sind nur unter Umständen erlaubt. Gehen wir mal davon aus, dass ein halber Stellplatz auch ein gefangener Stellplatz sein darf, so erreicht Deine Oberflächennutzung aber bei Weitem das Maß aller Dinge. §19 Abs. 4 Baunutzungsverordnung ist ja schon sehr gnädig, aber auch diese Fläche noch zu überschreiten, ist wohl nicht genehmigungsfähig.
In Summe aller, inklusive des fehlenden Technikraumes, wo man sich der Technik auf nähern kann: runde Ablage -> neu
Wie oben schon gesagt, muss ich bei den Flächen optimieren. Insbesondre die Parkplätze dürfen 5m in der Tiefe nicht übersteigen. die Breite ist ja nicht das Problem. Zudem wird nicht der gesamt Bereich vor dem haus überbaut. In der Realität werden 2-3 der Straßenfront unbebaut bleiben.
Daher müsste man hier eher von 16*6 für die Stellplätze inklusive Zuwegung ausgehen = 96m². Dann sollte eigentlich genug Platz für Schuppen und zwei weitere Stellplätze übrig sein.

Die Frage, die sich stellt: hat man an einer Komfortwohnung den Anspruch, die vier Familien-Fahrräder mit weiteren 8 Fahrrädern in einem 6qm Schuppen unterzubringen?
Es sollte schon etwas mehr werden. 9m² sollten ausreichen.
 
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nevzatc21

Hängt von der Stellplatzsatzung der Gemeinde ab, daher da nochmal genau nachfragen, ob dies möglich ist.
Denn in der Regel klappt es mit gefangenen Stellplätzen wirklich nicht, zumindest nicht bei denen die verpflichtend sind.
Guter Punkt, ich werde das nochmal spezifisch klären.
Bei unserem jetzigen Haus war es explizit im Bebauungsplan erlaubt (Fläche vor Carport kann als Stellplatz ausgewiesen werden.) In dem aktuellen kann ich keine solche Formulierung finden. Werden es mit der Behörde kläen, wäre super, wenn die das akzeptieren.
 
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nevzatc21

Beides gehört zusammen. Kannst einen tollen Grundriss planen, der dann aber auf dem Grundstück z.B. aufgrund der Ausrichtungen keinen Sinn macht.
Was verstehst du unter dem Lageplan? Die Lage des Objektes auf dem Grundstück mit Einzeichnung der nebenanlagen oder die Lage des Grundstückes in dem Baugebiet?
 
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nordanney

Was verstehst du unter dem Lageplan? Die Lage des Objektes auf dem Grundstück mit Einzeichnung der nebenanlagen oder die Lage des Grundstückes in dem Baugebiet?
Ersteres ist schon mal toll, wenn das ganze dann noch mit der Umgebungsbebauung garniert wird, perfekt. Je nach Grundstück natürlich mit Höhenangaben (ist ja bei Dir nicht der Fall).

Hast Du mit der Gemeinde mal über eine Ablöse von Stellplätzen gesprochen? Würde das ganze Thema vereinfachen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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