Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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11ant

11ant

Fachfirma ? - Maurerei ist doch normalerweise eher ein Eigengewerk bei den GU´s. Oder wurde der Schlitz etwa nicht vergessen, und der Installateur hat das Rohr vor den Schlitz gelegt ?
 
R

R.Hotzenplotz

Ich habe es gestern nicht mehr geschafft, ein Foto zu machen. Werde ich heute Mittag machen.

Beim GU gibt es keine Eigengewerke. Der hat einen Rohbauer beauftragt, das Haus zu bauen. Die selbst haben keine Handwerker. Leider haben die mit dem Rohbauer vorher entweder noch nichts oder nur sehr wenig gebaut und wir waren da eine Art Pilotprojekt. Ich glaube auch nicht, dass die den noch mal beauftragen.

Aber wie gesagt, kann ich jetzt auch nicht bewerten, ob es am Rohbauer lag oder an der Fachfirma für Wasser-Sanitär. Ich poste es nachher an dieser Stelle, wie es aussieht.

Jetzt gibt es Theater mit dem Versorger. Der Versorger hatte einen Auftrag mit diesem Plan hier.

grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-266436-1.jpg


Das ist einer der erste Pläne, die damals an den Versorger gingen und die mir als Anlage des Versorgers zur Vertragsbestätigung vorliegen.

Seitdem hat sich planungstechnisch im Kellerraum einiges getan. Wir bekommen Gas/Solar, die Lüftung ist dafür in den Abstellraum KG links gewandert....... lange Rede kurzer Sinn, die rechte Wand des Haustechnikraums ist dicht mit Technik. Aber der Versorger hat nun den Hausanschlusskasten rechts an die Wand montiert.

Sie haben den aufgefordert, den Hausanschlusskasten an die obere Wand rechts umzuhängen. Argument, ihnen liegen die Pläne vor (aber nur dieser hier) und an der Wand oben sei auch "Strom" an die Wand geschrieben worden.

Der Versorger nimmt sich der Sache nicht an und äußert, er habe keine entsprechende Information gehabt und sehe keine Veranlassung, da etwas zu machen.

Nun geht das hin und her. Der Heizungsbauer sagt, er braucht die ganze Wand und kann da nicht installieren. Elektriker sagt, er darf da nicht dran an den Hausanschlusskasten und der GU kommt beim Versorger nicht durch und weiß noch nicht, wie das jetzt zu lösen ist.

Was schade ist, durch die zugebaute Wand rechts (also auch ohne Hausanschlusskasten an der Stelle) gibt es keinen Platz mehr für eine Kernbohrung, um die Elektroleitungen rauszuführen und mit einer Däumer Dichtung abzudichten. Sie müssen jetzt oben durch den Küchenerker bohren, was angeblich auch keine Probleme gibt aber die technisch weniger saubere Lösung ist. Aber GU, Elektriker und Sanitär-Unternehmer des GU haben 20min im Haustechnikraum darüber gesprochen aber keine Lösung gefunden.

Ich denke, der Versorger hat Recht. In seinem Plan ist an der Stelle, wo der Hausanschlusskasten sitzt, nichts eingezeichnet und somit hat er ihn da hin gesetzt. Schlechte Kommunikation würde ich sagen. Wie das in meinem Sinne gelöst wird, steht auf einem anderen Blatt.


Hier noch ein Bild des Hausanschlusskasten:
grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-266436-2.JPG
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Alex85

Fachfirma ? - Maurerei ist doch normalerweise eher ein Eigengewerk bei den GU´s. Oder wurde der Schlitz etwa nicht vergessen, und der Installateur hat das Rohr vor den Schlitz gelegt ?
Ich finde den Plan nach wie vor missverständlich. Sowohl in der Beschreibung vom "DD" wie auch im "WD" ist das Rollrohr namentlich erwähnt.Dazu noch den deutlich größer gezeichneten Deckendurchbruch.
Da kann man schon durcheinander kommen.

Bestenfalls ist das einfach nur ein Irrtum, der korrigiert wird.
 
R

R.Hotzenplotz

Wie versprochen liefere ich das Foto nach.

grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-266527-1.jpg


Und so sieht die Verrohrung im Büro planunten links aus.

grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-266527-2.jpg
 
T

Traumfaenger

Wenn das so bleiben sollte (!), dann würde ich eine Vorbauwand machen die Einbuchtungen für Bücher und ggf.. einen eingelassenen Monitor/Fernseher hat. Das kann man inzwischen ganz stylisch gestalten, ich würde auf jeden Fall die gesamte Fläche verkleiden und auf keinen Fall nur das Fallrohr.

Losgelöst davon, wer so etwas wie oben gezeigt bei einem Neubau ausführt, gehört an den Pranger gestellt...
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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