Heute ist die Stellungnahme zu dem zweifelhaften Gutachten eingegangen.
Dazu auch drei Fotos. Halte dahin gehend die Diskutanten mal auf dem laufenden.
zu den Einlassungen des Herr XXX nehmen wir wie folgt Stellung.
-Abdichtung: Die Sockelabdichtung wurde gemäß der allgem. anerkannten Regeln der Technik ausgeführt (hierzu erhalten Sie anbei ein Foto).
Ebenso ist die horizontale Abdichtung im Anschluss an die horizontale Mauerwerkspappe ausgeführt (hierzu erhalten Sie anbei ein Foto).
Der Sockel wird entsprechend im Zuge der Außenputzarbeiten ausgebessert/entsprechend ausgeführt und nochmals abgedichtet.
-Mauerwerk: Die Beschädigungen und Löcher im Mauerwerk werden entsprechend noch ausgebessert, dies stellt jedoch keinen Mangel dar,
sondern zeigt die noch nicht fertig gestellten Arbeiten, entsprechend im Zuge der Innenputzarbeiten werden diese Stellen mit Gewebe versehen.
Ebenso die Abplatzungen in den Fertigteilelementen.
Die weiteren Punkte gemäß dem Gutachten weisen wir in vollen Umfängen zurück, da diese Punkte keine Mängel sind und die Toleranz/DIN
eingehalten wurde.
Risse haben eine Rissbeschränkung bis zu 4mm, welche an dem genannten Punkt nicht auftreten, da diese 1 mm betragen,
somit ist dieser Riss unbedenklich und ist Normgerecht.
Des Weiteren gibt es keine Feuchteproblematik, sondern diese Restfeuchte kommt von dem zu langsamen Abtrocknen des Kellers,
da das Dach erst vor kurzem ausgeführt wurde und somit auch kein Wasser mehr eindringen kann. Diese Feuchtigkeit ist ohne die Ausführung der Dacheindeckung
unumgänglich.
Das Foto 23 weißt keine Befestigung auf, jedoch müsste man genau hinschauen und die Begutachtung richtig machen, denn diese Befestigung ist ausgeführt wurden (hierzu erhalten Sie anbei ein Bild von der ausgeführten Befestigung).
Ebenso wenn man die Begutachtung durchführt, sollte man schon genau hinsehen um sich ein Bild von der ganzen Baustelle zu machen,
da die Solaranlage sehr wohl am Montag 11.06.2018 ausgeführt war, da Sie mich nach der Besprechung der Rohinstallationen darauf hingewiesen haben, dass diese im Obergeschoss lagen. Diese wurden dann direkt am Freitag 08.06.2018 montiert, dies kann Ihnen gerne auch nochmals Herr XXX und die Mitarbeiter von der Fa. XXX bestätigen.
Ebenso wenn man eine Verschalung fotografiert, wo die Arbeiter vor Ort diese gerade am Demontieren sind, stellt eine nicht zu bewertende halbfertige Leistung dar.
Die DIN 1801 bezieht sich auf Innentüren. Für den genannten Punkt Terrassen-/Balkontüren kann diese nicht herangezogen werden.
Die Maßtoleranzen im Mauerwerk sind im Hause bekannt und werden im Zuge der Außenputzarbeiten ausgebessert.
Die weiteren Einlassungen des Herrn XXX sind Annahmen und Vermutungen, welche durch nichts bewiesen sind.
Der neue Gutachter kommt am 2.7.
Er sagt, dass vermutlich Einiges tatsächlich nicht passt, was der erste SV geschrieben hat. Aber er sagt, hinsichtlich der Dämmung sieht er in der Tat noch Handlungsbedarf.
Schauen wir mal.