Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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C

chand1986

Hast du das abgetippt oder c&p? Für einen Berufsstand, der professionell Untersuchungsergebnisse verschriftlicht, wäre Letzteres eine Katastrophe. Ich mein: "vertal", really sir??
 
I

ivenh0

Sind im Bericht selbst auch so viele Rechtschreibfehler enthalten wie in seinen Emails? Wenn ja, würde ich mich fragen ob er es mit seiner Arbeit genauso genau nimmt.
 
R

R.Hotzenplotz

Hast du das abgetippt oder c&p?
C&P, ich leide nicht an Legasthenie. Der Bericht sieht etwas besser aus aber lässt auch eine ordentliche Interpunktion, Satzbau etc. vermissen. Schwiegervaters Zechkumpanen bringen mehr zustande, nicht wahr 11ant?

Ich hatte vorher auch einen anderen Gutachter in der Auswahl. Den hatte ich aber nicht gewählt, da sein "Verkaufsgespräch" so lief, dass er quasi ganz stolz Fotos zeigte und die kommentierte..... mit dem Bauträger war ich deswegen vor Gericht, mit dem deswegen..... da ging es um die Vertragsberatungen..... der hat einem quasi Angst gemacht, überhaupt mit wem zu bauen, denn er kannte alle konsultierten Unternehmen bereits von vor Gericht. Meinte aber das sei normal und kein Grund zur Beunruhigung. Man müsse halt nur konsequent durchziehen. Mir war das irgendwie zu krass und ich hatte den Eindruck, es sei ein Korinthenkacker und jemand, der gezielt den Konflikt sucht. Ich brauche niemanden, der aus einer Mücke einen Elefanten macht sondern jemanden, der auf grobe Schnitzer auf der Baustelle hinweist und in der Lage ist, die Mängel konkret anzuzeigen und mit dem GU eine einvernehmliche Lösung herbei zu führen.

Das ist einfach nur zum verzweifeln!


Bezüglich der Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der 200m Durchgangshöhe bei der Terrassentür habe ich jetzt das Bauamt angeschrieben und mit den unterschiedlichen Positionen konfrontiert. Die haben den Bauantrag schließlich genehmigt und sollten dazu etwas schreiben können. Und wenn sich das dann als heiße Luft entpuppt, was der Gutachter schreibt, dann werde ich das denke ich beenden, denn dafür ist mir mein Geld und meine Energie zu schade.

Ich habe dann aber auch Sorge, wie ich nun wirklich einen Volltreffer lande bei der Auswahl eines Gutachters, der übernimmt (und der sich dann für teuer Geld erst mal in die Materie einarbeiten muss - GU Vertrag etc.).
 
H

haydee

Das was du dir Wünscht kann ein Gutachter ohne tagelange Arbeit und ohne Gericht.

Hat unser SV auch gemacht. Nicht richtig abgedichtet. Nach Rücksprache mit Hersteller wird das so und so gemacht. Mittel xy ist nach Anweisung auf Packung zu verarbeiten.

Allerdings kam auch sowas wie
entspricht nicht der Norm. Ein Austausch wie vom Bauherren gewünscht steht in keinem Verhältnis. Schlage nach Tabelle xy eine Minderung von vor.

Suche dir einen unabhängigen vor Gericht zugelassenen SV. Der stellt keine Forderungen die vor Gericht nicht auch so rauskämen und im Gegenzug fordert er auch nicht weniger
 
R

R.Hotzenplotz

Hat unser SV auch gemacht. Nicht richtig abgedichtet. Nach Rücksprache mit Hersteller wird das so und so gemacht. Mittel xy ist nach Anweisung auf Packung zu verarbeiten.
Tja, bei uns schreibt er ja, es dürfen keinesfalls Handlungsanweisungen gegeben werden. Ist ja "vertal".
 
11ant

11ant

Ich mein: "vertal", really sir??
Das würde wohl "grünlich" bedeuten

Wir legen mit unsern Feststellungsprotokollen
den Finger in die Wunden, um die Gegenseite zu einer Korrektur zu bewegen.
Blöd nur, wenn erstens die "Gegenseite" - die ich hier auch eher als Vertragspartner bezeichnen würde - nicht erfährt, wo sie sich denn zur Korrektur hinbewegen soll; und man zweitens gleich erkennen kann, daß der Sachverstand des Sachverständigen für konstruktive Fingerzeige denn wohl doch nicht reicht.

"Verbaler" als die Rechtschreibung finde ich, daß der Gutachter sich zum einen auf die DIN 18101 bezieht - ich zitiere aus deren "Klappentext": "Diese Norm gilt nicht für - Außentüren nach DIN EN 14351-1, - Feuer- und Rauchschutztüren nach DIN EN 16034, - einbruchhemmende Türen nach DIN EN 1627, - Rauchschutztüren nach DIN 18095 1 mit allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (abP), - Feuerschutztüren mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ).", und zum anderen auch die Bedeutung für die Feuerwehr verkennt:

Die DIN 18101 ist eine Norm zu dem Zweck, bei Zimmertüren die Zarge und das Türblatt von verschiedenen Herstellern beziehen zu können. Beim "zweiten Rettungsweg" geht es darum, daß da ein Feuerwehrmann im Schutzanzug und mit Atemgerät durchpaßt. Das dafür geforderte Maß ist 90 x 120 cm im Lichten. Das verwechselt er hier offenbar mit einer Zugangstür, durch die in Mannschaftsstärke marschiert werden kann.

Da würde ich mich mit Hein Blöd an meiner Seite meines Ernstgenommenwerdens sicherer fühlen als mit so einem Gutachter.

denn er kannte alle konsultierten Unternehmen bereits von vor Gericht. Meinte aber das sei normal und kein Grund zur Beunruhigung.
Den hättest Du nehmen sollen, denn da hat er Recht. So wird heute kalkuliert, daß man ein bißchen mehr beim Schlampen spart als man beim Erwischtwerden geradebiegen muß. Das wird sportlich genommen, der Gutachter kann einem danach gefahrlos im Dunkeln begegnen.

Nach Rücksprache mit Hersteller wird das so und so gemacht. Mittel xy ist nach Anweisung auf Packung zu verarbeiten.
So geht das und so genügt das. Da kann der GU etwas mit anfangen. Man will ja schließlich erstens wenn möglich sogar außergerichtlich die Probleme abstellen; und falls es vor Gericht geht, da über die Sache streiten und nicht über die Fähigkeit des Gutachters.

dann werde ich das denke ich beenden, denn dafür ist mir mein Geld und meine Energie zu schade.
Ja, bitte um die Schlussrechnung und zahle sie ohne Abzug - mindern können würdest Du daran m.E. nicht mehr, als die Rechtsberatung wegen des Minderns kostet.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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