Ich mein: "vertal", really sir??
Das würde wohl "grünlich" bedeuten
Wir legen mit unsern Feststellungsprotokollen
den Finger in die Wunden, um die Gegenseite zu einer Korrektur zu bewegen.
Blöd nur, wenn erstens die "Gegenseite" - die ich hier auch eher als Vertragspartner bezeichnen würde - nicht erfährt, wo sie sich denn zur Korrektur hinbewegen soll; und man zweitens gleich erkennen kann, daß der Sachverstand des Sachverständigen für konstruktive Fingerzeige denn wohl doch nicht reicht.
"Verbaler" als die Rechtschreibung finde ich, daß der Gutachter sich zum einen auf die DIN 18101 bezieht - ich zitiere aus deren "Klappentext":
"Diese Norm gilt nicht für - Außentüren nach DIN EN 14351-1, - Feuer- und Rauchschutztüren nach DIN EN 16034, - einbruchhemmende Türen nach DIN EN 1627, - Rauchschutztüren nach DIN 18095 1 mit allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (abP), - Feuerschutztüren mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ).", und zum anderen auch die Bedeutung für die Feuerwehr verkennt:
Die DIN 18101 ist eine Norm zu dem Zweck, bei Zimmertüren die Zarge und das Türblatt von verschiedenen Herstellern beziehen zu können. Beim "
zweiten Rettungsweg" geht es darum, daß da ein Feuerwehrmann im Schutzanzug und mit Atemgerät durchpaßt. Das dafür geforderte Maß ist 90 x 120 cm im Lichten. Das verwechselt er hier offenbar mit einer Zugangstür, durch die in Mannschaftsstärke marschiert werden kann.
Da würde ich mich mit Hein Blöd an meiner Seite meines Ernstgenommenwerdens sicherer fühlen als mit so einem Gutachter.
denn er kannte alle konsultierten Unternehmen bereits von vor Gericht. Meinte aber das sei normal und kein Grund zur Beunruhigung.
Den hättest Du nehmen sollen, denn da hat er Recht. So wird heute kalkuliert, daß man ein bißchen mehr beim Schlampen spart als man beim Erwischtwerden geradebiegen muß. Das wird sportlich genommen, der Gutachter kann einem danach gefahrlos im Dunkeln begegnen.
Nach Rücksprache mit Hersteller wird das so und so gemacht. Mittel xy ist nach Anweisung auf Packung zu verarbeiten.
So geht das und so genügt das. Da kann der GU etwas mit anfangen. Man will ja schließlich erstens wenn möglich sogar außergerichtlich die Probleme abstellen; und falls es vor Gericht geht, da über die Sache streiten und nicht über die Fähigkeit des Gutachters.
dann werde ich das denke ich beenden, denn dafür ist mir mein Geld und meine Energie zu schade.
Ja, bitte um die Schlussrechnung und zahle sie ohne Abzug - mindern können würdest Du daran m.E. nicht mehr, als die Rechtsberatung wegen des Minderns kostet.