Die FlachdachRL- sieht mindestens 2 Gefälle vor - aus gutem Grund.
In Zeiten von zunehmenden Starkregenereignissen ist der Punkt heikel (und die gewünschte Freizeichnung - aber bitte erst nach hinreichender schriftlicher Aufklärung über die Folgen durch den Planer / GU - hat schon Ihre Berechtigung). Man macht damit sein Objekt zum Versuchskaninchen. Kann gutgehen, kann aber auch schiefgehen.
M.E. steht dort zunächst mal "soll", nicht "muss". Es geht auch nicht darum das Flachdach vor Überflutung zu schützen, das geht auch mit 0 Gefälle, sondern um dauerhaft stehendes Wasser. Wobei selbst das mit 2% nicht zu erledigen ist durch kleinere Unebenheiten, Überlappungen der Dachbahnen usw.
Wenn Gefälle nicht umsetzbar sind, warum auch immer, ist die Abdichtung entsprechend höherwertig auszuführen (K1/K2). Auch das geht.
All dies trifft aber nur für ungenutzte Dächer zu. Die "Richtlinien" für genutzte Dächer sind erheblich schwächer.