R
R.Hotzenplotz
Eben. So sehe ich das auch.Schiebe alles auf Montag. Im Zweifel fragst du den neuen SV.
Ist der GU dort Vertragspartner der Stadtwerke gewesen. Rein juristisch gesehen kann der GU keine Nachbesserung beauftragen, da er gar nicht der Vertragspartner des Versorgers ist.Bei uns war das Sache des GU/Bauleiter.
Offenbar geht das vom Heizungsbauer aus aber auffordern tut mich der GU.Wer fordert zur Änderung auf ? - wenn ich recht verstehe, doch der Heizungsbauer:
Planoben sind aber doch die Hausanschlüsse eingezeichnet. Und nicht planrechts. Planrechts wurde der Hausanschlusskasten aber ausgeführt.Der hätte da aber auch die vorher geplante Technik nicht installieren können, weil der Energieanschluß da auf der Wand liegt. Ob mit Kasten oder nicht, grundsätzlich ist das da eingezeichnet - daß es in einen Kasten eingehaust wird, damit ist zu rechnen; und der Kasten als Gehäuse hat nichts damit zu tun, daß dieser Anschluss zugänglich sein muß. Da kann man das Heizgekröse nicht einfach davorstellen wie eingezeichnet.