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Ich dachte, die hätte ich beantwortet: der eine Energieversorger hängt seine Zähler und alles was dazu gehört in den allgemeinen Stromverteilkasten mit hinein, der andere hängt einen eigenen schwarzen Kasten daneben und der dritte stellt einen roten Kasten auf den Boden. Das kann man gar nicht einzeichnen, ohne das abgesprochen zu haben. Völlig wurst wer nachher rechtlich der Kunde ist, das ist technisch / logistisch Unfug, das den Bauherren klären zu lassen. An Laien delegiert man nichts, was mit einer Handvoll weiterer Fachgewerke ineinandergreifen muß. Der GU hätte an den Energieversorger durchaus auch die Ansage mitgeben können: "maßgeblich ist die Höhlenmalerei auf der Baustelle". Aber wenn der GU schon weiß, mit dem Rohbauer das erste und letzte Mal, dann soll er an solchen neuralgischen Tagen gefälligst vor Ort sein. Dann schaut man schon im Interesse der eigenen Imageschaden-Begrenzung, daß fortan alles tiptopp paletti läuft.Dahin gehend eine zielführende Frage wäre z. B., ob es nun üblich ist, den Hausanschlusskasten im Ausführungsplan einzuzeichnen oder nicht.
Haben die vielleicht im Downloadbereich ein nettes PDF mit den Spezifikationen ?Habe mir gerade von der Firma Hansgrohe bestätigen lassen, dass eine 20er Leitung erforderlich ist.