welche Vorschriften für ein Mehrfamilienhaus alles einzuhalten sind
- höheren Lärmschutz (Decken, Wände)
- höheren Brandschutz (Treppenbreite)
Aber das ist nicht mein Gebiet... muenchen.de hat eine gute Seite... dann der Hinweis zur Bayerischen Bauordnung ... naja ist hat nicht SN. Hat DD, C oder L brauchbare Inet Auftritte. Müsste ja dann auch eine sächsische BO geben.. viel Spaß beim lesen.
Google ist den Freund...
§ 27
Tragende Wände, Stützen
(1) Tragende und aussteifende Wände und Stützen müssen im Brandfall ausreichend lang standsicher sein. Sie müssen
1. in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 feuerbeständig,
2. in Gebäuden der Gebäudeklasse 4 hochfeuerhemmend und
3. in Gebäuden der Gebäudeklassen 2 und 3 feuerhemmend
sein. Satz 2 gilt
1. für Geschosse im Dachraum nur, wenn darüber noch Aufenthaltsräume möglich sind; § 29 Absatz 4 bleibt unberührt;
2. nicht für Balkone, ausgenommen offene Gänge, die als notwendige Flure dienen.
(2) Im Kellergeschoss müssen tragende und aussteifende Wände und Stützen
1. in Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 feuerbeständig und
2. in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 feuerhemmend
sein.