Grundstück komplett verkaufen oder Teilverkauf mit Investition?

4,10 Stern(e) 7 Votes
Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 17 der Diskussion zum Thema: Grundstück komplett verkaufen oder Teilverkauf mit Investition?
>> Zum 1. Beitrag <<

kaho674

kaho674

Wir liegen mit dem Bestandsgebäude schon bei einer Höhe von über 14m. Sind wir dann automatisch Gebäudeklasse 5? Ja oder?

Das Gebäude hat etwa die Außenmaße von 40m x 17m. Momentan hat man ein Treppenhaus in ca. der Mitte des Gebäudes. wollte man dort z.B. pro Etage 6 Wohnungen rein planen, braucht man dann 2 Treppenhäuser? (Es geht mir jetzt nicht darum, ob man das sinnvoll aufgeteilt bekommt, sondern rein um die Vorschriften.) Der Berater meinte, dass 2 Treppenhäuser wegen Fluchtmöglichkeiten zwingend wären. Es gibt ja aber dann keine Verbindung von Treppenhaus A zu Treppenhaus B. Auch bei neugebauten Häusern nicht. Deshalb ist mir der Sinn der Vorschrift nicht ganz klar. Wovon hängt das ab? Jemand eine Idee?
 
11ant

11ant

Der Berater meinte, dass 2 Treppenhäuser wegen Fluchtmöglichkeiten zwingend wären.
Bei einem 40 x 17 m ausgedehnten Gebäude mag das zutreffen, m.W. sind 30 m Wegstrecke von der entferntesten Raumecke zum Treppenhaus das Maximum. Zusätzlich gibt es Treppenbreitenvorschriften, die mit der Fluchtlast zusammenhängen: die Fliehenden sollen sich ja nicht aufstauen. Aber das ist ein Problem weit höherer Gebäude.

Es gibt ja aber dann keine Verbindung von Treppenhaus A zu Treppenhaus B.
Normalerweise doch - nämlich die Etagen, die an beiden Treppenhäusern liegen.
 
N

nordanney

Das Gebäude hat etwa die Außenmaße von 40m x 17m. Momentan hat man ein Treppenhaus in ca. der Mitte des Gebäudes. wollte man dort z.B. pro Etage 6 Wohnungen rein planen, braucht man dann 2 Treppenhäuser? (Es geht mir jetzt nicht darum, ob man das sinnvoll aufgeteilt bekommt, sondern rein um die Vorschriften.) Der Berater meinte, dass 2 Treppenhäuser wegen Fluchtmöglichkeiten zwingend wären. Es gibt ja aber dann keine Verbindung von Treppenhaus A zu Treppenhaus B. Auch bei neugebauten Häusern nicht. Deshalb ist mir der Sinn der Vorschrift nicht ganz klar. Wovon hängt das ab? Jemand eine Idee?
Da gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Steht auch in den jeweiligen Bauordnungen (z.B. bei Euch § 33 und 35 Sächs. Bauordn.). Final wird es Dir allerdings nur der Architekt in Absprache mit der Feuerwehr sagen können. Bei Gebäudeklasse 5 müssen z.B. auch die Wände der Treppenhäuser als Brandwände erstellt werden. Zweiter Fluchweg kann je nach Gestaltung des Hauses auch über Rettungsgerät der Feuerwehr möglich sein. Aber wie gesagt, dafür brauchst Du die örtlichen Spezialisten.

Bei der Gebäudehöhe sollte übrigens für die Vermietbarkeit auch ein Fahrstuhl eingebaut werden.
 
kaho674

kaho674

Danke schon mal für die Infos.
Wir möchten gern prüfen, ob ein Erhalte des Bestandsgebäudes in Teilen Sinn macht. Dazu würden sämtliche Decken herausgerissen, die Treppe und das Dach. Praktisch bleiben nur die Außenwände stehen. Diese sind 60 bis 65cm dick, massiv und aus Ziegelsteinen. Für Wohnungen würden dann 2 Treppenhäuser inkl. Fahrstuhl geplant und eventuell ein weiteres Stockwerk. Der Berater meinte, das lohnt sich nicht. Da hat er vermutlich nicht ganz unrecht, da die Räume u.a. auch irre hoch sind. Das Erdgeschoss hat z.B. eine Geschosshöhe von 4,20m.

Andererseits ist es eventuell möglich, die Arbeiten über mehrere Jahre zu verteilen und zunächst Teile nur an Gewerbe zu vermieten. Dadurch ließen sich die Kosten als Verlustvortrag in die derzeitige Geschäftstätigkeit aufnehmen.
Wenn die Wände inkl. Brandschutzauflagen dann irgendwann fertig sind, könnte man eine Umnutzung planen und die Innenaufteilung erneuern sowie die Außenanlagen anpassen.

Zur Vollständigkeit noch die Grundflächenzahl: 0,4 und die Geschossflächenzahl: 1,2.
Der Plan des Beraters sah vor, 75 Wohneinheiten zu bauen auf ca. 5500m². Ich hab die genauen m²- Zahlen leider gerade nicht hier. Er hat es genau passend ausgerechnet.

Dabei geht er von 1.250,-€ pro m² aus. Bei 75 Wohneinheiten x 100m² x 1250,-€ wären das 9,375 Mio. Obwohl die Zahl für uns unerschwinglich aussieht, halte ich die 1.250 Euro dennoch für einen Witz. Klar, bei so vielen Wohnungen gibt es einiges an Synergieeffekten, aber so viel? Das macht mich total skeptisch.
 
11ant

11ant

Der Plan des Beraters sah vor, 75 Wohneinheiten zu bauen auf ca. 5500m².
Sämtlich unbetreutes Wohnen, und nur Wohnen ohne auch Gewerbe im Haus ?

Obwohl die Zahl für uns unerschwinglich aussieht,
Dann macht das keinen Sinn, wenn es an der Finanzkraft der familiären Investoren so weit vorbeigeht. Wer soll denn das bezahlen, bzw. wo ist Eure Rolle nach seinem Konzept ?
 
Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4900 Themen mit insgesamt 97966 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grundstück komplett verkaufen oder Teilverkauf mit Investition?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Heizung für Bungalow mit 2 Wohneinheiten 11
2KfW-Förderung für 2-3 Wohneinheiten trotz Selbstnutzung möglich? 10
3Wände aus Styrodur oder Styropor? 10
4Doppelhaushälfte mit 2 Wohneinheiten KFW 10
5Photovoltaik bei Haus mit fünf Wohneinheiten Erfahrungen? 18
6Grobe Kostenschätzung - 6 Wohneinheiten 85m2 Österreich + 200m2 17
7Q2 Wände verputzen mit Rollputz oder andere Empfehlung? 27
8Wände neu verputzen/verkleiden (mit Fotos) 12
9Wände vor den Fußböden fliesen? 11
10Fahrstuhl neben ETW - Betriebsgeräusche 10
11Mehrfamilienhaus: Platzierung der Wohneinheiten, Bäume etc. 35
12Zusatzkosten für Wohneinheiten 99
13Wände Neubau Einfamilienhaus, EG verlaufen schief, Fehlerbehebung Baumangel 19
14Was muß man beim Wände entfernen/versetzen beachten? 10
15Wände Malervlies / Decke Kalkfarbe? 22
16Elektroosmose, um feuchte Wände zu sanieren 11
17Wände im Neubau verputzen oder Vlies? 16
182 Wohneinheiten auf 185qm Grundfläche ?! 21
19Rollputz im Treppenhaus - wie auftragen? 20
20Grundrissdiskussion Einfamilienhaus / abtrennbare Wohneinheiten 15

Oben