kaho674
Wir liegen mit dem Bestandsgebäude schon bei einer Höhe von über 14m. Sind wir dann automatisch Gebäudeklasse 5? Ja oder?
Das Gebäude hat etwa die Außenmaße von 40m x 17m. Momentan hat man ein Treppenhaus in ca. der Mitte des Gebäudes. wollte man dort z.B. pro Etage 6 Wohnungen rein planen, braucht man dann 2 Treppenhäuser? (Es geht mir jetzt nicht darum, ob man das sinnvoll aufgeteilt bekommt, sondern rein um die Vorschriften.) Der Berater meinte, dass 2 Treppenhäuser wegen Fluchtmöglichkeiten zwingend wären. Es gibt ja aber dann keine Verbindung von Treppenhaus A zu Treppenhaus B. Auch bei neugebauten Häusern nicht. Deshalb ist mir der Sinn der Vorschrift nicht ganz klar. Wovon hängt das ab? Jemand eine Idee?
Das Gebäude hat etwa die Außenmaße von 40m x 17m. Momentan hat man ein Treppenhaus in ca. der Mitte des Gebäudes. wollte man dort z.B. pro Etage 6 Wohnungen rein planen, braucht man dann 2 Treppenhäuser? (Es geht mir jetzt nicht darum, ob man das sinnvoll aufgeteilt bekommt, sondern rein um die Vorschriften.) Der Berater meinte, dass 2 Treppenhäuser wegen Fluchtmöglichkeiten zwingend wären. Es gibt ja aber dann keine Verbindung von Treppenhaus A zu Treppenhaus B. Auch bei neugebauten Häusern nicht. Deshalb ist mir der Sinn der Vorschrift nicht ganz klar. Wovon hängt das ab? Jemand eine Idee?