Haus ragt in Höhe-wie hoch Erde aufschütten(Kellertiefe gering)?

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Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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M

Machu Picchu

Beim Thema Wasser gibt es zwei Probleme. Das ist ist die Erosion bei Starkregen. Das andere Problem ist, dass der Boden nach ein paar Tagen Dauerregen durchweicht und breiig wird, dann hält das auch nicht mehr gut an der Böschung. Wie schnell das zum Problem wird, hängt natürlich auch stark vom Boden selbst ab
Die Probleme leuchten ein. Wie kann man hier vorbeugen? Gibt es eine Lösung, die der Garten-Landschaftsbauer umsetzen muss, um nichts befürchten zu müssen?

Eine vllt. 1 Meter hohe Anböschung stellt doch keine Seltenheit dar, d.h. dieses Problem gibt es dann doch zigfach?

Den Boden, den zum Anfüllen geschenkt bekommen würden, ist lehmhaltig. Wäre Lehm hier vorteilhaft oder eher nachteilig?
 
K a t j a

K a t j a

Als ich das sah, dachte ich als erstes, diesen Thread sollte man für alle Hangbesitzer als abschreckendes Beispiel oben anpinnen.

Vielleicht hab ich es überlesen oder verdrängt: Was steht im Vertrag zu den Außenanlagen? Macht der GU die komplett mit? Führt er die Lösung, wie in den Plänen aus, wenn Ihr nix sagt? Was genau habt Ihr vereinbart?
 
M

Machu Picchu

Als ich das sah, dachte ich als erstes, diesen Thread sollte man für alle Hangbesitzer als abschreckendes Beispiel oben anpinnen.

Vielleicht hab ich es überlesen oder verdrängt: Was steht im Vertrag zu den Außenanlagen? Macht der GU die komplett mit? Führt er die Lösung, wie in den Plänen aus, wenn Ihr nix sagt? Was genau habt Ihr vereinbart?
Nein, Außenanlagen sind nicht Vertragsbestandteil- außer die eine besagte Stützmauer für den Abschluss der Terrasse auf der Ortgangseite.
 
S

Sunshine387

Mal ein konstruktiver Vorschlag: 1m Erde aufschütten und dann mit L Steinen abfangen. Dass sollte gut möglich sein. Das Haus an den Stellen, die dann rausschauen verputzen und eine Treppe vom Wohnzimmer und Eingangsbereich zum Garten. Eine Treppe mit einem Meter sollte nicht so störend sein. Und ich hoffe ihr durftet zwei Vollgeschosse bauen, denn wen der B Plan eine eingeschossige Bauweise vorsieht müsstet ihr bei der Kellerhöhe Angst um eine Nutzungsuntersagung haben. Denn dann habt ihr bei einem so hohen Keller zwei Geschosse.
 
K a t j a

K a t j a

Nein, Außenanlagen sind nicht Vertragsbestandteil- außer die eine besagte Stützmauer für den Abschluss der Terrasse auf der Ortgangseite.
Das war zu befürchten. Also Supergau.
Ehrlich gesagt, sehe ich hier eine klare Fehlplanung und -Beratung. Es ist nicht mal sicher, ob dies überhaupt noch als Keller durch geht oder schon als Vollgeschoss zählt und wie das mit dem Bebauungsplan vereinbar ist. Die Frage, die sich mir deshalb stellt ist, ob man den GU hier so einfach aus seiner Verantwortung raus lassen sollte. Die Korrektur dieses Schlamassels wird imho an die 70 bis 100K verschlingen - je nach Ausführung.

Mit einfach "Lehm hinschütten" ist es sicher nicht getan. Zuerst muss die Entwässerung geplant werden. Dieser Gullydeckel da im Vorgarten kann ja auch nicht einfach verschüttet werden, oder? Lehm kann Wasser kaum aufnehmen. D.h. Regenwasser würde auf dieser "Masse" entlang laufen und sich an der niedrigsten Stelle sammeln. Je nach Gefälle kommt es dann schnell zu Rutschungen, Unterspülungen oder kleinen Flüssen, die plötzlich das Nachbarhaus fluten usw. Auf frisch aufgeschütteten Naturböden kann man nichts errichten, was fest stehen soll. Auch keine Terrassen - schon gar nicht in der Höhe. Also würde ich mal lapidar sagen, das sieht schlecht aus.

Um dieses Chaos zu retten, würde ich vermutlich die 40 oder 50cm, die problemlos sind, anschütten - bis zu den Fensternunterkannten. Von dort aus würde ich mit Treppen arbeiten. Um die Terrassentüren würde ich einen schmalen umlaufenden Balkon um die Ecke, wie in den Alpen üblich, bauen. Von dort aus dann eine Treppe auf die tatsächliche Terrasse nach unten in den Garten. Mit etwas Glück sind das nur 5 bis 6 Stufen.
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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