Nein, Außenanlagen sind nicht Vertragsbestandteil- außer die eine besagte Stützmauer für den Abschluss der Terrasse auf der Ortgangseite.
Das war zu befürchten. Also Supergau.
Ehrlich gesagt, sehe ich hier eine klare Fehlplanung und -Beratung. Es ist nicht mal sicher, ob dies überhaupt noch als Keller durch geht oder schon als Vollgeschoss zählt und wie das mit dem Bebauungsplan vereinbar ist. Die Frage, die sich mir deshalb stellt ist, ob man den GU hier so einfach aus seiner Verantwortung raus lassen sollte. Die Korrektur dieses Schlamassels wird imho an die 70 bis 100K verschlingen - je nach Ausführung.
Mit einfach "Lehm hinschütten" ist es sicher nicht getan. Zuerst muss die Entwässerung geplant werden. Dieser Gullydeckel da im Vorgarten kann ja auch nicht einfach verschüttet werden, oder? Lehm kann Wasser kaum aufnehmen. D.h. Regenwasser würde auf dieser "Masse" entlang laufen und sich an der niedrigsten Stelle sammeln. Je nach Gefälle kommt es dann schnell zu Rutschungen, Unterspülungen oder kleinen Flüssen, die plötzlich das Nachbarhaus fluten usw. Auf frisch aufgeschütteten Naturböden kann man nichts errichten, was fest stehen soll. Auch keine Terrassen - schon gar nicht in der Höhe. Also würde ich mal lapidar sagen, das sieht schlecht aus.
Um dieses Chaos zu retten, würde ich vermutlich die 40 oder 50cm, die problemlos sind, anschütten - bis zu den Fensternunterkannten. Von dort aus würde ich mit Treppen arbeiten. Um die Terrassentüren würde ich einen schmalen umlaufenden Balkon um die Ecke, wie in den Alpen üblich, bauen. Von dort aus dann eine Treppe auf die tatsächliche Terrasse nach unten in den Garten. Mit etwas Glück sind das nur 5 bis 6 Stufen.