In wiefern meinst du, dass hier etwas (was genau?) überlesen wurde?
Die Konsequenz, was so eine Zahl bedeutet, zum Beispiel. Und die zehn Stufen bis zur Haustür - habt Ihr die für eine optische Auflockerung der Zeichnung gehalten ?
Dann lese ich hier von einer Hebeanlage, die Ihr vermeiden wolltet, und deshalb an der Haushöhe gespielt habt. Also quasi der Gedankengang in etwa: "ui, so ein Ding kostet vierstellig ? ... das ist aber teuer ... können wr die jetzt nicht weglassen, wenn wir das Haus dafür anheben ?" (Antwort: ja, das klingt klug, denn es "spart" auf dem Angebot des GU den Preis der Hebeanlage. Und wenn das Haus dann steht, kann man ja Lotto spielen, und bis der Jackpot geknackt wird, fragen wir im Internet nach einer klugen Zwischenlösung). Das läßt sich mit Laientum beim Bauzeichnungenlesen allein nicht mehr überzeugend begründen.
Das Haus wirkt insgesamt, als habe jemand eine Bodenplatte um einen ganzen Höhenmeter falsch eingemessen und es wäre zu spät bemerkt worden, danach habe man quasi verdeckungshalber das Haus einfach fertiggebaut. So ein klitzekleines Differenzelchen ;-) läßt sich aber mit einem Camouflagestift nicht mehr wegschummeln. Grips hin und Geschick her, das kostet nun Geld "am Stück", den Fehler zu "heilen".
Wir waren damals froh, da alle anderen konsultierten GU einen normalen Keller geplant hatten, der normal tief ins Erdreich gegangen wäre, was bei uns auf Grund der Kanalisation gescheitert wäre. [...] Das "Herausheben" des Kellers war eher eine Kostenersparnis ggü. einem ursprünglich von uns gewünschten normal-tiefen Keller (der so dann nicht möglich war).
Das kann man nur kölsch kommentieren: "dat kashmir nit vüürstelle". Abgesehen von den hier klar vergleichsweise geringeren Kosten einer Hebeanlage muß man die Abwasserleitungen nicht zwingend unter der Bodenplatte hinausführen; eine Waschmaschine muß nicht gottgegeben im Keller stehen. Der Planer muß wirklich alle Bände (inklusive der Jubiläumsausgabe !) der Abenteuer eines bauernschlauen Ostfriesen gelesen haben. Diese Fehlplanung muß man wirklich gesehen haben, die hätten weder Günter Willumeit noch Fips Asmussen erzählen können :)
Den Kontrolleur vom Bauamt wird man wohl auch mit mehreren Buddeln Korn überzeugen müssen, daß dieser Keller kein Vollgeschoss ist ;-)
Liebe Mitleser: bitte nicht nachmachen ! - dies ist ein Bilderbuchbeispiel einer mutmaßlichen Festlegung auf einen Hausentwurf mit erst anschließender Klärung der Grundstückstopographie. Anders kann ich mir da kaum einen Reim machen.