K a t j a
Dass das einfach wird, habe ich auch nicht gesagt und es haben hier auch schon alle darauf hin gewiesen, dass Ihr die Sache abgenickt habt und nun den schwarzen Peter habt. Die Frage ist, ob eine Geländeerhöhung tatsächlich so ohne weiteres möglich ist. Hier könnte man das Nachbarschaftsgesetz (Stichwort Verschattung, Belästigung) ran ziehen und auch mal schauen, ob es hinsichtlich Geländeerhöhung Beschränkungen seitens des B-Planes gibt.Die Geländeerhöhung ist doch auf den Plänen dargestellt (siehe weiter vorne). Dass diese unmöglich ist herzustellen, müsste ich erstmal beweisen und wird sie vmtl. auch nicht sein. Und dass Außenanlagen nicht dabei sind, steht im Vertrag....
Bei den Ansichten haben wir bislang nur Dein eigenes Gekrakel gesehen, oder? Da ist die Frage, ob es für einen Laien klar ersichtlich wird, welche Kosten und Nachteile die Sache mit sich bringen und ob hier die mangelnde Beratung schuld ist.
Ich bin kein Anwalt, die Chancen, hier was vor Gericht raus zu holen sind vermutlich gering und nur da, wenn gegen irgendwelche Vorschriften verstoßen wurde bzw. ein Weiterbauen wie vorgesehen unmöglich ist. Je mehr Gründe Du findest, warum es eine Katastrophe ist, desto mehr Pulver hast Du zu verballern. Ich würde dem GU aber erstmal ohne Anwalt was vorheulen oder die Hölle heiß machen (je nach dem was besser wirkt). Am ehesten einigt man sich in solchen Fällen auf zusätzliche Leistungen, die erbracht werden sollen. Die tun dem GU nicht ganz so weh, wenn er eh noch auf der Baustelle ist und helfen Euch am besten.