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Erschreckend viele Bauherren kriegen den Unterschied zwischen Genehmigungs- und Verfahrensfreiheit nicht gepeilt und auch nicht in ihren Kopf, daß nicht nur Häuser, sondern auch Geländemodellierungen Bauwerke sind. Da wird dann das an sich genehmigte (oder freigestellte) Haus "bauseits" munter schwarzgebaut ergänzt. Dabei kann man sich aber durchaus nicht nur Bußgelder, sondern auch Beseitigungsverfügungen einfangen. Am Ende zahlt der Bauherr dann auf die dreißig Mille für die Aufschütterei mit Befestigung nochmals zwanzig Mille daß der ganze Zauber wieder wegkommt (und muß gar das Haus verkaufen, weil er das nicht mehr on top kreditfinanziert bekommt). Es gibt Stories, für die braucht sich ein Realityscripter garnichts auszudenken ;-(aber entfernte Verwandte hatten eine ähnliche Fehlplanung. Wollten am Hang ebenerdig im EG in den Garten und auf die Terrasse und wollten die Differenz aufschütten.