Heinz von Heiden Erfahrungsbericht 2015-2016 Bungalow BW

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F

fach1werk

Kaum gewonnen schon zerronnen...

Die Bauleitung kann den Elektriker nicht beibringen, der seine lieblose Arbeit noch nachbessern muss und Schlitze in den neuen eben trockenen Innenputz schlagen wird. Und nach dem Nicht-kommen hat er Urlaub.

Der Schnellestrich muss zwingend trockengeheizt werden, aber der Sanitär kann im Moment nicht weiterarbeiten und muss auf andere Baustellen. Zwar ist ein Bautrockner versprochen, aber das soll nicht das Gleiche sein.

Der Trockenbauer hat die Rigipsdecken nicht montiert, er will, dass der Fliesenleger seine Arbeit ganz frisch abdeckt und danach kommen.

Der Fliesenleger kann seine frischen Fliesen nicht abdecken, er will erst später arbeiten, wenn Elektrik und Trockendecke fertig sind.

Das Gebäude, in dem wir Werkstatt, Fahrräder und andere Dinge eingelagert haben, wurde gestern zwecks Verkauf begutachtet und wird zeitnah auf den Markt kommen. Wir stehen im Wort, dann auch Platz zu machen.

Seit diesem Monat sind die ursprünglichen Bewohner unserer Interimswohnung aus dem Ausland zurückgekehrt und wohnen derzeit im Hotel. Wir haben sehr liebenswürdige Vermieter und müssen uns deshalb nicht in Luft auflösen. Wir haben beim Einzug kommuniziert, dass unser neues Haus im Mai übergeben wird.

Die Zimmerei, die die Dachkasten macht, ist seit Wochen im Verzug. Keine Dachkästen, kein Außenputz. Kein Außenputz, keine Grundstücksbearbeitung durch den Gala. Das ist "unser Mann", ich habe ihn vertraglich auf August/September verpflichtet.

Ich fand heraus, von wem die Rechnungen fällig gestellt werden, der Zahlungsfluss überwacht usw. Hatte zweimal in anderer Beziehung mit dem Herrn zu tun, uns verbindet eine von Herzen kommende Aversion, was willst da machen. Ich muss vielleicht das Glätten von Abläufen auf Grund von Absprache mit der Bauleitung künftig unterlassen (etwas nach Absprache durch unsere Auftragnehmer miterledigen lassen und weiterberechnen). Absprache statt Papier ist auch bei Dokumentation risikobehaftet.

Wünsche Euch ein schönes Wochenende,

Gabriele
 
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A

alter0029

Hallo Gabriele, wenn du schreibst, dass euer Haus im Mai hätte übergeben werden sollen, dann frage ich mich, ob ihr nicht eine Bauzeitgarantie bekommen habt. Wenn die überschritten wird, wäre ja eine Vertragsstrafe fällig. So steht es jedenfalls in unserem Bauvertrag und sollte das bei uns dann eintreten, werde ich nach Rücksprache mit unserem Rechtsanwalt diese Beträge (250 € pro Woche) von den an die Baufirma fällige Zahlung einbehalten. Würde ich mir an eurer Stelle auch überlegen. Allerdings ist natürlich die Rechtmäßigkeit zu überprüfen, die ich jetzt natürlich nicht beurteilen kann.
uns verbindet eine von Herzen kommende Aversion
Das ist ja eine vortreffliche Formulierung. So könnte ich auch das Verhältnis zu unserem Bauleiter beschreiben.
Viele Grüße von Wolfgang
 
L

Legurit

Ich drück weiterhin die Daumen! Habt ihr eine festgelegte Vertragsstrafe?
Ansonsten würde ich es freundlich ansprechen, dass ihr ungeplante Kosten auf euch zukommen seht, wenn die Termine weiterhin so stark verfehlt werden. Ich hättet gehofft, dass ihr einen verlässlichen Partner gefunden und beauftragt hättet.
Unklar, ob es was bringt, aber manchmal ist sowas mehr wert als die Anwaltskeule...
 
F

fach1werk

Danke für Eure guten Wünsche!

Wir haben eine Bauzeitvereinbarung. Wir haben €500.- Vertragsstrafe p.m. Wir fanden das zu wenig und der Verkäufer schwor Stein und Bein, mehr sei mit Heinz von Heiden nicht zu machen. Wir fanden später den Baubericht eines Anderen, der bei Heinz von Heiden das Dreifache erhandelt hatte. Das sind sozusagen Dienstleistungen, die bezahlt man, es werden ja keine Einzelsummen offengelegt da verschwindet der Preis für diese Leistung im Paket. Heinz von Heiden dürfte bei diesen Zahlungen noch im schwarzen Bereich operieren, da kanns ihnen egal sein.

Abgesehen davon, dass das nicht reicht und wir z.B. auch für monatlich 50.- einen Baustromzähler mieten für eine Firma die nicht zu einem Ende kommt, habe ich eben bröselnde Strukturen in der privaten Wohnsituation und das legt mir die Daumenschrauben an. Es ist auch belastend, wenn Frau dauernd woanders löschen muss. Ich merke dann, dass ich nach zu wenig Stunden Schlaf aufwache und beim Essen aufpassen muss. Beruflich hatte ich für die Bauzeit unter Verzicht auf meine geliebten freien Aufträge heruntergefahren auf einen Sockel, mir war klar, dass Bauen Arbeit macht. Aber ich kann abzählen, wann ich sowohl aus materiellen Gründen als auch wegen betrieblicher Anforderungen da wieder ein paar Kohlen auflegen muss. Und die werden und werden nicht fertig. Auch müssen wir nach Heinz von Heiden ran, die Dielenboden verlegen und das ganze Haus innen Malern. Die Biofarben brauchen 3 Schichten im Neubau, das gibt richtig aus. Ich trainiere übrigens deswegen mehrmals wöchentlich, damit ich diese Leistung abrufen kann. Ich bin nicht mehr jung. Außerdem will mich der Schreibtisch verschlingen.

Ich werde Heinz von Heiden natürlich anschreiben. Ich finde die Formulierung von Dir BeHaElja gut. Die bringe ich schon passend unter.

Klar ziehe ich uns die Vertragsstrafe ein. Für eine Problemlösung wenn Heinz von Heiden nicht um die Kurve kommen kann ist es viel zu wenig.

Bin meinem Grundsatz "Sonntags keine Bauprobleme" untreu geworden, das sollte ich aber nicht, also

Schönen Sonntag uns allen, ich geh das Ulmer Münster anschauen,

Gabriele
 
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fach1werk

Diese Woche trat das Befürchtete ein, die Bauleitung erkrankte. Bis jetzt konnte kein Bauleiter als Ersatz benannt werden, es tritt derjenige ein, der seither die Rechnungen und Zahlungen überwachte.

Ich lebe von Reis, das geht schon mal, wahrscheinlich könnte ich mir mein Reisschüsselchen mit der Bauleitung teilen.

Ich schrieb den Oberbauleiter an, weil vom Ersatzmann keine Reaktion kam. Ich werde Formulierungen finden, um Heinz von Heiden in Verzug zu setzen und eine andere Lösung anbahnen, die ein Abarbeiten der Rückstände und der anstehenden Aufgaben verspricht. Vorschläge willkommen.

Viele Grüße

Gabriele
 
A

alter0029

Ich weiß nicht, ob das geht. Mein Gefühl sagt mir, man besorge sich selbst einen Bauleiter und zieht dessen Kosten von der Bausumme ab. Vorher musst du Heinz von Heiden natürlich eine angemessene Frist setzen. Aus meiner Sicht führt kein Weg an einem Rechtsanwalt vorbei.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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