Ist ein Angebot bindend oder sind Abweichungen erlaubt

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H

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ich finde Einzelvergabe schwierig. Wer hat den die ganzen technischen Details angefragt ? der baubetreuer oder ihr ?

würde ich mir nie zutrauen !
 
S

Snowy36

Welche Details im speziellen meinst du zum Beispiel ?

Wie ausgeführt wird dafür ist der baubetreuer zuständig ...

Der Rest war gesunder Menschenverstand was die Planung an sich angeht .....

U ich bin sicher : beim GU hätten wir nicht mal hinterfragt was da auf dem Dach ist .....
 
P

Payday

beim GU ist halt das tolle, das es GENAU 1 Ansprechpartner gibt. egal was die subbis vermurkst haben, der Ansprechpartner ist der GU. bei Einzelvergabe reden sich 2 raus und du kannst das gerichtlich klären. beim GU ist das nicht möglich, da er vertraglich immer der Ansprechpartner ist.
nun ist das halt erst mal so. und nochmals: was sagt euer Gutachter? das er vor Gericht erst mal nicht zählt ist doch nun Ersteinmal egal. es gilt doch jetzt eine Lösung zu finden. er kennt sie, er weis, zu welchen abschnitt die Sache gehört oder woran der Fehler liegt. ansonsten ist das halt das Risiko des architektenbauens gegenüber dem GU bauen.
 
M

MayrCh

Dann müsste das mE irgendwo schriftlich stehen dass du extra davon abweichen möchtest ....
Genau jetzt drehen wir uns im Kreis. Was war Grundlage für das Angebot/Bestellung/Beauftragung des Zimmerers? Eine Werk- bzw. Ausführungsplanung? Ein Leistungsverzeichnis? Wurde hiervon abgewichen und habt Ihr die Abweichung freigegeben? Weicht das bestellte Soll von Auftragsschreiben/Werkplaung/Leistungsverzeichnis von er erbrachten Leistung ab, liegt ein Mangel vor.
Dieser Mangel wird angezeigt, mit entsprechender Frist zur Nachbesserung. Habt Ihr das Dach überhaupt abgenommen?
 
P

Payday

und so redet sich der GU raus, der viel mehr "Macht" hat als ein einzelnes Gewerk. Ich weiß nicht was besser ist.
er kann sich ja nicht rausreden zwecks "nicht meine Sache", da er für alle Aspekte der bestellten Sache aufkommt.
wir hatten 1 fall nach Einzug. 1 rollladen ging nicht, was bei der übergabe nicht gesehen werden konnte, da die funkrollläden erst danach in betrieb genommen wurden. den Fensterbauer angeschrieben "rollladen ohne Funktion". Fensterbauer schickt den Hersteller vorbei, der dann sagt, das am rollladen kein Strom ankommt. Elektriker angeschrieben, der dann sagt, das Strom an der übergabedose anliegt.
folgerichtig war das Kabel von der übergabedose zum rollladen kaputt (erst mal die idiotenfrage: wieso tauscht der Hersteller der rollläden das dann nicht aus? das hätte er doch sehen/messen müssen...)
Fensterbauer angeschrieben, das er was machen soll - Antwort: bin für Elektrik nicht zuständig
Elektriker angeschrieben - bin nur bis zur Dose zuständig
tja keiner wollte das System in betrieb nehmen

also: GU angeschrieben mit Fensterbauer und Elektriker im CC: rollladen ohne Funktion, Kabel defekt zwischen übergabedose und rollladen. beide sub weigern sich, den mangel zu beseitigen. machen sie bitte was...
2 Wochen später stand dann der Fensterbauer vor der Tür und tausche das Kabel aus (Tischler).
die ganze Geschichte hat solange gedauert, das ich an den Fenster erst mal Plissee installiert habe...
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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