Schöne Diskussion.
Wenn mir ne Katze regelmäßig in den Garten kackt, dann werde ich alles unternehmen um das zu vermeiden.
Was hier nicht beleuchtet wurde, ist doch die Tatsache, dass die Katzen nicht vom Himmel fallen bzw. einfach so vorkommen (wie jetzt z.B. der schon besprochene Marder, Dachs usw.) sondern, dass irgendjemand sich das Tier zur persönlichen Belustigung angeschafft hat.
DAS ist doch der entscheidende Punkt, der die rechtliche Sicht auch massiv zu Beeinflussen hat.
Im Prinzip zieht da doch der §833 Baugesetzbuch.
Die Nutzungsmöglichkeiten meines Gartens werden eingeschränkt, zumindest vorübergehend könnte man von einem Schaden sprechen.
Der Halter hätte jetzt die Pflicht, diesen Schaden zu beheben.
Kommt er dem nicht nach, halte ich entsprechende Maßnahmen für angemessen, in der Härte steigend bis es eben zum Erfolg führt.
Warum sollte ich mein Eigentum einschränken lassen weil jemand anderer Spaß dran hat sich ne Katze zu halten? Könnte ja auch Spaß dran haben jede Nacht um Zwei sein Motorrad 10 Minuten auf Vollgas laufen zu lassen, da gäbe es für niemanden ne Diskussion.
Nur weil hier das Mittel zur Störung lebendig ist und von manchen Menschen als niedlich angesehen wird ist das meiner Meinung nach noch lange nicht hinzunehmen.