Katzenkot oder Wildtierlosung? Achtung; Häufchenbild!

4,20 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 15 der Diskussion zum Thema: Katzenkot oder Wildtierlosung? Achtung; Häufchenbild!
>> Zum 1. Beitrag <<

H

haydee

Elstern sind vermutlich angeschlagen, wenn sie eine erwischen.

Hast du mal eine Katze gesehen die zu nah an eine Hecke kommt mit brütenden Meisen?
Eine gesunde Elster muss Kater rupfen.
Vogelreste liegen äußerst selten im Garten oder auf der Terrasse.

Meine Kater räumen sogar ihren Schlafplatz unter den Weintraubenranken für Meise und Co.
Das dort gebrütet wird haben seit 20 Jahren Katzen nicht verhindern können.
 
K

Knallkörper

Hallo Knallkörper

du musst den gerechtfertigten Notstand (von dir ins Spiel gebracht) dazu heran ziehen. Ich verletze zwar mit einer Schleuder die Katze, das ist verboten, aber zur Abwehr einer Verletzung meines Rechtsgutes (Katzenkacke im Garten) sollte der §34 StGB greifen und die Strafbarkeit nicht mehr gegeben sein.

Steven
Und genau da dürftest du mit einiger Sicherheit falsch liegen. Es liegt a) keine Gefahr im eigentlich Sinne für dein Eigentum vor. Wahrscheinlich wird es genügend Anwälte und Richter geben, die Nichtmal von einem Schaden sprechen würden. Ein Kothaufen auf dem Rasen ist so wenig ein Schaden wie Dreck am Auto. Dann b): Solange die Gefahr gegenwärtig ist, ist sie auch anders abzuwehren, durch Wasserschlauch, lautes Rufen oder Verjagen. Eine nachträglich oder vorsorgliche Maßnahme ist vom §34 nicht gedeckt. Insbesondere wäre es kein Handeln im Rahmen des gerechtfertigten Notstands, wenn du dich mit der Schleuder auf die Lauer legst, weil du dann deine Handlung, die dafür geeignet wäre, deine Rechtsgüter zu schützen, eben NICHT "in einer gegenwärtigen Gefahr" ausführst. Schließlich gilt noch c), dass dein Interesse wesentlich überwiegen muss (Verschmutzung gegen Leid des Tieres) und dein Handeln (schießen) angemessen sein muss, was beides nicht zutreffen dürfte, weil siehe a).

Im Prinzip zieht da doch der §833 Baugesetzbuch.
...
Der Halter hätte jetzt die Pflicht, diesen Schaden zu beheben.
Kommt er dem nicht nach, halte ich entsprechende Maßnahmen für angemessen, in der Härte steigend bis es eben zum Erfolg führt.
Das ist Selbstjustiz, also brauchst du auch nicht mit Paragraphen hantieren. "Entsprechende Maßnahmen" werden von Gerichten angeordnet, nachdem du den Halter angezeigt hast, wenn es denn soweit kommen muss.

Könnte ja auch Spaß dran haben jede Nacht um Zwei sein Motorrad 10 Minuten auf Vollgas laufen zu lassen, da gäbe es für niemanden ne Diskussion.
Da würdest du doch auch die Polizei rufen, und nicht das Moped anzünden.
 
A

apokolok

Da würdest du doch auch die Polizei rufen, und nicht das Moped anzünden.
Meinst du ^^

Selbstjustiz ist es eben nicht, da es keine von der Staatsgewalt ausgehende Alternative gibt. Entweder ich lebe also damit oder ich ergreife selbst Maßnahmen, manche Dinge lassen sich einfach nicht auf dem Rechtsweg durchsetzen.
Theorie und Praxis liegen doch bei solchen Geschichten sowieso meilenweit auseinander.
Wie gesagt, einmal mit der Spritzpistole aufgelauert sollte ja schon helfen, man muss ja nicht gleich den Spaten auspacken.

Links sind ja hier (dämlicherweise) verboten.
Man google mal nach 'Besteuert die Katzen'.
Dann findet man einen interessanten Artikel zum Thema Verluste in der Tierwelt durch die süßen Haustiger.
Eine dort zitierte Studie geht von mehreren Milliarden getöteten Kleintieren pro Jahr aus.
Imho gehören Katzen tatsächlich besteuert, einfach um die Menge zu reduzieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
K

Knallkörper

Hilfe, die Hobbyjuristen sind los *kopfschüttel*
Manche müssen sich im Rahmen Ihrer Tätigkeit nun mal mit bestimmten Aspekten der Rechtsprechung beschäftigen. Ist ein Architekt ein Hobbyjurist, weil er die Landesbauordnung kennt? Können wir dich als Hobbyjurist bezeichnen, weil du die Straßenverkehrsordnung zu deuten weißt?
 
kaho674

kaho674

Man könnte natürlich auch eine DNA-Probe nehmen und den Eigentümer der Hinterlassenschaft so eingrenzen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
Im Forum Gartenbau / Gartengestaltung gibt es 1402 Themen mit insgesamt 19879 Beiträgen
Oben