Wenn der Verdacht zu weiteren Straftaten besteht, geht’s eben weiter.
Du wirst die eigene Wahrheit nicht erkennen, so wie Du auch hier die Wahrheiten verdrehst. ...Erst eine Untersuchung im Labor, dann soll weiter durchsucht worden sein....
.
Hallo ypg
ich hatte ja keine Ahnung, dass ich so unverständlich schreibe.
Also: Die Hausdurchsuchung fand NICHT bei mir statt.
Im Durchsuchungsbeschluss stand: Beschlagnahme der Glock 17 Nr.:XXXXXX
und des beschriebenen Feuerwahlhebels, passend zur Glock 17.
Dies wurde, nach dem eindringen der PVB durch Zerstörung der Eingangstür, dem Töten des Hundes und der anschließenden Mitteilung durch die PVB gegenüber dem Besitzer der Glock und des Hebels von dem gerade genannten Besitzers durch Übergabe der beiden Gegenstände eigentlich erreicht. Der Feuerwahlhebel wurde später (Wochen oder Tage später im Labor) untersucht und es wurde festgestellt, dass er nie in die Waffe eingebaut war. Nach der Beschlagnahme der Waffe und des Hebels ging die Durchsuchung des Hauses über mehrere Stunden weiter. Ohne Begründung der Beamten gegenüber dem Hausbesitzer. Es wurden sämtliche Akten durchblättert. Mitgenommen wurde weiter nichts.
Jetzt etwas verständlicher?
Die Hausdurchsuchung fand statt, weil eine Kundenkartei eines Händlers beschlagnahmt wurde. Dabei wurde gezielt nach Deutschen gesucht, die 1. einen Feuerwahlhebel bei diesem Händler per Internet gekauft haben und die 2. im legalen Besitz einer passenden Waffe (hier Glock 17) sind. Diese Indizien genügten für eine Hausdurchsuchung.
Steven