Katzenkot oder Wildtierlosung? Achtung; Häufchenbild!

4,20 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 33 der Diskussion zum Thema: Katzenkot oder Wildtierlosung? Achtung; Häufchenbild!
>> Zum 1. Beitrag <<

A

apokolok

Unsere Katze gehört für uns zur Familie, wenn du der was antust, tust du aus unserer Sicht einem Familienmitglied was an.....
Mhm, und weil deine Familie ein gestörtes, vermenschlichendes Verhältnis zu Katzen hat muss das den Rest der Welt interessieren.
Hier auf Melmac gehören Katzen in den Kochtopf.
Grüße, Alf
 
C

chand1986

Es ist mein Garten, es sind meine Regeln!
Sei gewiss, dass du in deinem Garten deutlich mehr Dinge nicht darfst als darfst. Dass du dort die Regeln machen dürftest, ist z. B. falsch.

Was du tust und was du darfst, sind natürlich unterschiedliche paar Schuhe. Katzen mit dem Spaten erschlagen darfst du z.B. Beispiel nicht, nur weil sie auf deinen Rasen kacken. Kannst du natürlich trotzdem tun, wenn du schnell genug bist...

Wenn du den Besitzer kennst, kannst du gerne diesen in die Pflicht nehmen. Aber der ist hier unbekannt. Also?

Warum du über den Kauf eines Duftwässerchens lamentierst, aber dennoch eine Lebendfalle kaufen würdest, hast du noch nicht erklärt. Kann man ja auch schlecht erklären. Du sollst keinen Liter Chanel No5 kaufen.
Kosten/Nutzen ist bei deiner Methode einfach voll im Allerwertesten.

( Ich stell mir gerade vor, wie du vor Gericht den Besitzer auf Kostenersatz für eine Lebendfalle für Katzen zu verklagen versuchst ).
 
K

Knallkörper

Ja und das ist genau das Problem mit dem Google-"Wissen". Google hat nichts mit gefestigter Rechtsprechung zu tun.
Im Gegenteil: in den meisten Bundesländern ist für das Verwenden von Lebendfallen ein Jagdschein erforderlich, außerdem gibt es ein paar Bedienungspflichten. Schon wieder blöd gelaufen mit deinen Rechtstipps..
Das Aufstellen von Fallen für Katzen hat mit Jagd NULL zu tun. 1. Katzen sind kein Wild. 2. Die Jagd in befriedeten Gebieten (Das ist hier 100% gegeben) ist verboten. 3. Wäre wenn überhaupt nur der Jagdausübungsberechtigte für das Revier zur Jagd befugt, also der Pächter im Auftrag der Jagdgenossenschaft.
 
S

Steven

Wenn du den Besitzer kennst, kannst du gerne diesen in die Pflicht nehmen. Aber der ist hier unbekannt. Also?

Warum du über den Kauf eines Duftwässerchens lamentierst, aber dennoch eine Lebendfalle kaufen würdest, hast du noch nicht erklärt. ).
Hallo chand

und genau das ist der Knackpunkt: ich kenne den Katzenbesitzer nicht. Deshalb die Lebendfalle. Habe ich die Katze, wird der Besitzer sie suchen und identifizieren. Eine Win-Win-Situation.
Sucht er sie nicht, gibt man sie in ein Tierheim.
Hier in der Gegend gibt es zuhauf Gartenbesitzer mit Lebendfallen. Die Dinger kosten 50 Euro und halten ein Leben lang.
Warum sollte ich und nicht der Katzenbesitzer das Duftwässerchen kaufen und ausbringen? Dies erkläre Du mir mal bitte!
Bisher sind ´hier die Katzenbesitzer mit dem "mein Recht" immer gerne am raus rufen. Keiner sagte bisher: "Das ist MEINE Pflicht". Warum nicht? Ihr haltet Katzen. Wollt aber mit den Schäden, die die verursachen, nichts, aber auch gar nichts zu tun haben.
Jetzt bist du wieder dran.

Steven
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
Im Forum Gartenbau / Gartengestaltung gibt es 1401 Themen mit insgesamt 19878 Beiträgen
Oben