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Flar Lrek
Ich werde von meinem Vater ein erschlossenes Handtuch-Grundstück geschenkt bekommen mit dem Hinweis, dass ich es verkaufen (dann erhält er einen kleinen Obolus aus dem Erlös) oder selbst dort bauen kann. Die einzige Planungsunterlage, die er zur Verfügung hat, ist ein Lageplan mit der Flurstücksnummer (alter DDR-Plan). Das Grundbuch ist "sauber". Es gilt "allgemeine Siedlungsbebauung" (was immer das heißen mag).
Damit ich potentiellen Käufern Auskunft geben kann, wie, wo und was man auf diesem schmalen Grundstück bauen kann, habe ich Kontakt mit dem örtl. Bauamt aufgenommen.
Dieses will aber weder mir (ich habe eine Vollmacht), noch meinem Vater Auskunft über die Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl, DN, Zahl der Vollgeschosse und dem Baufenster/Baugrenzen erteilen. Vielmehr soll ein von uns beauftragter Architekt oder Bauplaner eine - natürlich kostenpflichtige - Bauvoranfrage stellen mit der Angabe, wo und wie wir dort bauen wollen. Es soll also quasi das Pferd von hinten aufgezäumt werden, weil wir theoretisch jeden Interessenten bitten müssten uns zu sagen, wie er dort bauen will, wenn ihm das Grundstück grundsätzlich gefällt und dafür jeweils eine Voranfrage stellen. Das kann es ja wohl nicht sein.
Ich kenne als ehemaliger Häuslebauer aus westdeutschen Lageplänen, dass dort die o.g. Kennzahlen im Plan eingezeichnet/eingetragen sind und bin deshalb vielleicht ein wenig verwöhnt, aber dass ich als Grundstückseigentümer nicht erfahren soll, wie und was man dort bebauen darf, kann ich einfach nicht glauben.
Wer hat ähnliche Erfahrungen mit (ostdeutschen) Baubehörden gemacht und was kann man tun?
Damit ich potentiellen Käufern Auskunft geben kann, wie, wo und was man auf diesem schmalen Grundstück bauen kann, habe ich Kontakt mit dem örtl. Bauamt aufgenommen.
Dieses will aber weder mir (ich habe eine Vollmacht), noch meinem Vater Auskunft über die Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl, DN, Zahl der Vollgeschosse und dem Baufenster/Baugrenzen erteilen. Vielmehr soll ein von uns beauftragter Architekt oder Bauplaner eine - natürlich kostenpflichtige - Bauvoranfrage stellen mit der Angabe, wo und wie wir dort bauen wollen. Es soll also quasi das Pferd von hinten aufgezäumt werden, weil wir theoretisch jeden Interessenten bitten müssten uns zu sagen, wie er dort bauen will, wenn ihm das Grundstück grundsätzlich gefällt und dafür jeweils eine Voranfrage stellen. Das kann es ja wohl nicht sein.
Ich kenne als ehemaliger Häuslebauer aus westdeutschen Lageplänen, dass dort die o.g. Kennzahlen im Plan eingezeichnet/eingetragen sind und bin deshalb vielleicht ein wenig verwöhnt, aber dass ich als Grundstückseigentümer nicht erfahren soll, wie und was man dort bebauen darf, kann ich einfach nicht glauben.
Wer hat ähnliche Erfahrungen mit (ostdeutschen) Baubehörden gemacht und was kann man tun?