Danke für deine netten Worte. Wir haben weniger als 80 qm Wohnfläche und trotzdem wurde auch der Widerspruch abgelehnt. Die L-Bank argumentiert, dass sie entscheiden kann ob der vorhandene Wohnraum ausreichend ist, auch wenn die 80 qm nicht erreicht werden. Das steht aber in den Richtlinien nirgends.
Bei der Wohnraumförderstelle übrigens, die das ja eigentlich prüft, ging unser Antrag ohne Probleme durch.
Wir sind ziemlich fassungslos über so eine scheinbar willkürliche Entscheidung.
Hi,
hast Du nochmals etwas erreichen können?
Wir sind in einer vergleichbaren Situation, warten jedoch noch auf den Entscheid der L-Bank
Wie sind denn die Zimmer geschnitten?
Nach meinem Kentnisstand muss das Kinderzimmer eine Mindestgröße von 10qm aufweisen.
Und in den Durchführungshinweisen steht [Zitat]"
So sollte auch das Schlafzimmer der Eltern regelmäßig
eine Wohnfläche von mindestens 10 qm bieten".
Wir sind knapp unter den 80qm / 3 Zimmer (mit einem Kind) mit vielen Schrägen und eines der beiden Schlafzimmer hat lediglich 8qm.
Zusätzlich habe ich einen Homeofficevertrag und auch meine Frau arbeitet regelmäßig von Zuhause.
Nun hoffe ich, dass die L-Bank anerkennt, dass die Wohnung nicht geeignet ist.
Grüße