Hallo,
wir haben jetzt auch die Aufforderung bekommen. Wir fragen uns jetzt auch, ob die 160qm für die Berechnung der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung geht oder nach des umbauten Raums nach DIN 277. Vor allem muss das von einem Architekten gemacht werden.
Klar wenn Keller und Dachboden(kann man nicht mal drin stehen) dazu gerechnet wird, dann ist man ja schnell über 160qm.
Uns würden hier Erfahrungen auch interessieren.
Viel Grüße
Hallo,
wir haben jetzt auch die Aufforderung bekommen. Wir fragen uns jetzt auch, ob die 160qm für die Berechnung der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung geht oder nach des umbauten Raums nach DIN 277. Vor allem muss das von einem Architekten gemacht werden.
Klar wenn Keller und Dachboden(kann man nicht mal drin stehen) dazu gerechnet wird, dann ist man ja schnell über 160qm.
Uns würden hier Erfahrungen auch interessieren.
Viel Grüße
Guten Abend BurgHaus,
hier kurz unsere Erfahrung, obwohl wir ein Bestandshaus gekauft haben. Wir haben extra für den
L-Bank Antrag eine aktuelle Wohnflächenberechnung durchführen lassen, ganz offiziell, von einem anerkannten Büro. Der Architekt, welche die Messungen vornahm, erkannte den Dachboden nicht als Wohnraum an. Man kann zwar drin stehen, aber er ist nicht geheizt. Unsere Sachbearbeiterin hingegen rechnete ihn im Folgenden dazu. Ich habe jetzt einige Personen dazu befragt, die mir sagten, dass das mit der Wohnflächenberechnung wohl gar nicht so eindeutig sei. Das ist nur unsere Erfahrung und Laienwissen.
Alles Gute und gutes Durchhalten