Also wir bauen auch mit Bauträger, geplante Abnahme in 9/2020.
In unserem KV steht zum Thema USt. eine relativ eindeutige Erläuterung, gemeint ist hier sicherlich eher die MwSt. oder?
"Der Festpreis wurde unter Zugrundelegung eines Umsatzsteuersatzes von 19% berechnet. Sollte sich vor Fälligkeit der letzten Erwerbspreisrate der Satz der Umsatzsteuer ändern, ändern sich die Erwerbspreisraten um die Erhöhung der Umsatzsteuer, die nach dem Zeitpunkt fällig werden, der in dem Änderungsgesetz als Stichtag bestimmt ist."
Schön, dass hier von einer "Erhöhung" ausgegangen wird. Begonnen wird der Abschnitt aber mit "ändern", also sollte das wohl auch für die unwahrscheinlichen Fall der Steuersenkungen herangezogen werden...
Hoffen wir mal, dass die nächste Rate erst im Juli fällig wird